Der Ortsgemeinderat Roth bei Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 18.10.2022 die Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Roth bei Prüm für den Bereich des südlichen Ortseingangs gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Planaufstellungsbeschluss) sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lage und Geltungsbereich des Plangebiets:
Die durch die Satzung einzubeziehende Fläche liegt am südlichen Ortsrand Roths, westlich der Tuscheider Straße / K 161. Angrenzend sind hier bereits Wohn- und Nebengebäude vorhanden, die in der Satzung der Ortsgemeinde Roth bei Prüm über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Roth vom 25.02.2006 einbezogen sind.
Der Geltungsbereich betrifft das Grundstück Gemarkung Roth bei Prüm, Flur 10, Flurstück 21/2 (tlw.). Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich der Satzung sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel dieser Ergänzungssatzung ist es, im Geltungsbereich für das Flurstück 21/2 tlw. der Flur 10, Gemarkung Roth bei Prüm, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage nach den Grundsätzen des § 34 BauGB zu schaffen.
Details ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen der Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Roth bei Prüm für den Bereich des südlichen Ortseingangs gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB.
Die vom Ortsgemeinderat Roth bei Prüm in seiner Sitzung am 18.10.2022 gebilligten Entwurfsunterlagen der Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Roth bei Prüm für den Bereich des südlichen Ortseingangs (Satzung, Begründung inklusive naturschutzfachlichem Planungsbeitrag für die nach § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB einbezogene Fläche, Plankarte) sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung liegen in der Zeit vom
27.03.2023 bis einschließlich 27.04.2023
im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sollte die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm im o. g. Zeitraum aufgrund der noch andauernden COVID-19-Pandemie vorsorglich für den Publikumsverkehr geschlossen sein, wird der Dienstbetrieb weiterhin aufrechterhalten bleiben, so dass die Einsichtnahme in die o. g. öffentlich ausgelegten Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06551/943-311 oder per E-Mail an
bauleitplanung@vg-pruem.de weiterhin möglich ist.
Die Entwurfsunterlagen der Satzung können in dem o. g. Zeitraum zudem auch im Internet unter
https://www.pruem.de/Verbandsgemeindeort/bauleitplanung-raumordnung/
eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter
https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Erweiterung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Roth bei Prüm für den Bereich des südlichen Ortseingangs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Der naturschutzfachliche Planungsbeitrag enthält Aussagen zur derzeitigen Bodennutzung, zu Schutzgebieten jeglicher Art, zu Natura-2000-Gebieten, zu Biotopen, zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen (Bodenschicht/Vegetationsverlust/Verlust von Teilflächen des Lebensraum-Komplexes „intensiv genutzte Lebensräume“ für Pflanzen und Tiere/Oberflächenabfluss/Landschafsbild) und eine Artenschutzrechtliche Beurteilung.