1. Erlass einer Klarstellungssatzung für die Ortslage Brandscheid
In der nächsten Sitzung soll dann ein Beschluss gefasst werden.
2. Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich "Zum Marstall"
Der Vorhabenträger hat die Planung zwischenzeitlich aufgegeben. Das Grundstück wurde an die Ortsgemeinde verkauft.
Der Ortsgemeinderat beschloss nach Erläuterungen durch einen Mitarbeiter der Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Zum Marstall“ einzustellen. Der Planaufstellungsbeschluss vom 09.11.2022 wird aufgehoben.
3. Erweiterung der Kindertagesstätte „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf
Da die Bedarfszahlen im Einzugsgebiet der Kindertagesstätte „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf angestiegen sind, ist eine Erweiterung der Einrichtung, um 3 Gruppen / ca. 400 m², notwendig. Laut momentan gültiger Betriebserlaubnis dürfen in der Kita in Bleialf maximal 125 Kinder in 5 Gruppen betreut werden, davon maximal 26 zweijährige. Von der Gesamtzahl der Plätze sind 115 als Ganztagsplätze ausgewiesen. 10 Plätze sind nur mit Unterbrechung befristet bis zum 28.02.2025 genehmigt. Stand 30.10.2023 sind 107 der 125 Plätze belegt. Die verbleibenden 18 Plätze werden bis zum Sommer 2024 alle belegt sein. Laut Berechnungen der Bedarfsplanungsbehörde, der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg Prüm, werden in den nächsten Jahren bis zu 153 Kita Plätze benötigt, davon 33 für Kinder unter drei Jahren. Der Kita fehlen somit 38 Plätze, damit alle Kinder einen Rechtsanspruch erfüllenden Platz erhalten können.
Am 15.11.2023 hat der Ortsgemeinderat Bleialf, auf Grundlage der o. g. Informationen, die bedarfsgerechte Erweiterung der Kita „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf beschlossen. Der Ortsbürgermeister von Bleialf, Herr Richard Heinz, wurde beauftragt, die Vergabe der Planungsleistungen in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeindeverwaltung in Prüm vorzubereiten. Weiterhin wurde der Ortsbürgermeister damit beauftragt, die Einzugsgemeinden der Kindertagesstätte (Brandscheid, Buchet, Großlangenfeld, Mützenich, Oberlascheid, Sellerich und Winterscheid) in die Planungen miteinzubeziehen und die Finanzierung des Projekts zu klären.
Herr Ortsbürgermeister Richard Heinz wird zeitnah ein Architekturbüro mit der Anfertigung eines Planentwurfs zur Erweiterung der Kita inkl. Kostenschätzung beauftragen. Bei Vergabe des Auftrages werden Vorplanungskosten fällig. An den entstehenden Vorplanungskosten haben sich die Einzugsgemeinden finanziell zu beteiligen (Grundlage: Zweckvereinbarung über ungedeckte Kosten). Als Sitzgemeinde der Kindertagesstätte trägt die Ortsgemeinde Bleialf grundsätzlich 20 % der nicht durch Zuschüsse oder Beiträge Dritter gedeckten Kosten. Die verbliebenen 80 % werden nach Einwohnerzahl (Stand 30.06. des laufenden Haushaltsjahres) unter den o. g. Ortsgemeinden aufgeteilt.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden die Ortsbürgermeister/-innen der Einzugsgemeinden erneut informiert und in die weiteren Planungen mit einbezogen.
Der Ortsgemeinderat beschloss, sich an den Vorplanungskosten der Erweiterung der Kindertagesstätte „Maria Himmelfahrt“ in Bleialf entsprechend geltender Zweckvereinbarung über ungedeckte Kosten zu beteiligen.
4. Vorkaufsrecht - Verkaufsanzeige der Gemeinden nach den Vorschriften des BauGB
Gemarkung Brandscheid Flur 51 Nr. 60/3, 60/6 vom 09.11.2023
Gemarkung Brandscheid Flur 53 Nr. 86 vom 09.11.2023
Gemarkung Brandscheid Flur 62 Nr. 36 vom 21.11.2023
Gemarkung Brandscheid Flur 55 Nr. 15/1 vom 28.12.2023
Gemarkung Brandscheid Flur 53 Nr. 49 vom 08.01.2024
5. Finanzangelegenheiten
5.1. Anschaffung Stühle, Tische, Tischtransportwagen und Stuhlgelenkgleiter Dorfgemeinschaftshaus
5.2. Pachtzahlung wegen auswärtiger Unterbringung von gemeindeeigenen Geräten
Es wurde eine Pacht beschlossen.
5.3. Annahme von Spenden
Zuwendungsanzeige nach § 94 Abs. 3 GemO
Die Ortsgemeinde erhielt Spenden für kulturelle Zwecke in Höhe von 500,- €.
Die Spenden werden angenommen.
5.4. Benutzungsordnung und Hausordnung im Dorfgemeinschaftshaus in Brandscheid
5.5. Ausgleichszahlung durch die Fa. EnBW wegen Straßenschäden beim Bau des Solarparks
Die Fa. EnBW hat am 20.02.2024 ein Angebot über eine Einmalzahlung als Ausgleichzahlung für eventuelle zukünftige weitere Sanierungen an den Wegen und für eine kleine Erhebung in der Teerdecke an der Kabeltrasse unterbreitet.
Dem Angebot wurde zugestimmt.
5.6. Spielplatz
Für den neuen Spielplatz wird ein neuer Tisch benötigt.
Der Ortsbürgermeister hat kostengünstig € bei den Westeifel Werken, Gerolstein, einen Tisch erwerben können. Die Anschaffung wurde durch den Rat bestätigt.
5.7. Kostenaufteilung Bürgerbus Schneifel
6. Wald- und Straßenbegehung
Als Termin wurde festgelegt: Samstag, 13.04.2024, 10.00 Uhr.
7. Aktion "Saubere Landschaft"
Die Aktion soll am Samstag, 20.04.2024, um 10.00 Uhr stattfinden.
8. Umnutzung einer zusätzlichen Fläche im Geräteraum der Ortsgemeinde für die Freiwillige Feuerwehr
9. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
9.2 Der Spielplatz wird auch wetterbedingt in den nächsten Wochen fertiggestellt.
9.3 Der Verein „Schneifel-Touristik“ wurde aufgelöst, daher erhält die Ortsgemeinde als Mitgliedsgemeinde 2 Ruhebänke als Abschiedsgeschenke. Diese wurden bei Westeifel Werke bestellt. Beide Bänke und ein neuer Tisch werden auf dem Spielplatz beim DGH integriert.
9.4 Das Alftal-Blasorchester bedankt sich bei der Ortsgemeinde für die Geldförderung bzgl. der Anschaffung einer Photovoltaikanlage auf dem Musikhaus in Bleialf, die in Eigenleistung verlegt wurde.
9.5 Aus verschiedenen Waldgrundstücken der Ortsgemeinde wird Brennholz an Ortsansässige verkauft. Nach Feststellung der Holzmenge wird der Verkauf im Mitteilungsblatt bekanntgegeben.
9.6 In den letzten Wochen wurden auf verschiedenen Stellen in der Gemarkung Brandscheid illegal Gegenstände entsorgt und auch an anderer Stelle Gegenstände verbrannt.
9.7 Die Europa- und Kommunalwahlen finden am 09.06.2024 statt.
10. Anfragen von Ratsmitgliedern
11. Einwohnerfragestunde
Eine Frage nach Zahlungen durch die EnBW an die Ortsgemeinde wurde gestellt.
Eine weitere Frage betraf den Stand des Windkraftausbaus in der Ortsgemeinde Brandscheid.
Beraten wurde unter anderem über Grundstücksangelegenheiten.