Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde Prüm
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Wahlleiters der Verbandsgemeinde Prüm zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 01.06.2025, von 8 Uhr bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm

und

am Sonntag, dem 15.06.2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 25.04.2015, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, 54595 Prüm zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm erhalten.

Prüm, den 07.03.2025
Aloysius Söhngen
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm
als Wahlleiter