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Prümer Rundschau
Ausgabe 12/2023
Verbandsgemeinde Prüm
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Öffentliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckhuscheid“

Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:

Das ca. 15 ha große Plangebiet befindet sich nördlich bis nordöstlich der Ortslage Heckhuscheid und gliedert sich in zwei Teilflächen.

Die Teilfläche 1 umfasst in der Gemarkung Heckhuscheid das Flurstück Nr. 120 (teilweise) in der Flur 51.

Die Teilfläche 1 wird von folgenden Flurstücken begrenzt:

Im Norden durch das Flurstück Nr. 120, Flur 51

Im Osten durch das Flurstück Nr. 120 und 119, Flur 51

Im Süden durch das Flurstück Nr. 120, Flur 51

Im Westen durch das Flurstück Nr. 329, Flur 51

Die Teilfläche 2 umfasst in der Gemarkung Heckhuscheid das Flurstück Nr. 121 (vollständig) in der Flur 51.

Die Teilfläche 2 wird von folgenden Flurstücken begrenzt:

Im Norden durch das Flurstück Nr. 327 und 258, Flur 51

Im Osten durch das Flurstück Nr. 258, Flur 51

Im Süden durch das Flurstück Nr. 326 und 246, Flur 51

Im Westen durch das Flurstück Nr. 325, Flur 51

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von insgesamt ca. 17,5 MWp zu schaffen.

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Heckhuscheid).

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckhuscheid“.

Die Planvorentwurfsunterlagen (Planurkunde, Begründung, Umweltbericht) liegen in der Zeit vom

27.03.2023 bis einschließlich 27.04.2023

im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet unter

https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/

eingesehen werden.

In dem o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.

Prüm, den 20.03.2023
gez.
Aloysius Söhngen
Bürgermeister