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Prümer Rundschau
Ausgabe 12/2024
Aus den Gemeinden
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Rechtsverordnung

über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Prüm am 24. März 2024, 30. Juni 2024, 15. September 2024 und 20. Oktober 2024

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21.11.2006 (GVBl. S. 351) wird für die Stadt Prüm folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Die Verkaufsstellen in Prüm dürfen am Sonntag, dem 24. März 2024, 30. Juni 2024, 15. September 2024 und 20. Oktober 2024 jeweils in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. 1994 Teil 1, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung sind zu beachten.

(2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.

§ 3

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 24. März 2024, 30. Juni 2024,

15. September 2024 und 20. Oktober 2024 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1 und 2 Abs. 1 und § 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 15 des LadöffnG geahndet.

Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12.04.1976 (BGBl. 1976 Teil I, S.965) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet werden.

Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter kann nach § 21 Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20.06.2002 (BGBl. 2002 Teil 1, S. 2318) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes vom 06.06.1994 (BGBl. 1994 Teil 1, S. 1170) in der zur Zeit geltenden Fassung geahndet werden.

§ 5

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie tritt am 21.10.2024 außer Kraft.

Prüm, den 04.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Söhngen, Bürgermeister