Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 12/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Schwirzheim vom 06.03.2024

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift zu der Sitzung vom 13.12.2023

Gegen die Niederschrift vom 13.12.2023 wurden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde

-

Es wird nachgefragt, ob die festgelegte 6 Meter breite Gehölzfläche hinter den aktuellen Baugrundstücken „Auf Buch“ auch nach Erweiterung des Baugebiets so bestehen bleibt oder dann an den östlichen Rand verlegt wird

-

Frage, ob von Seiten der Verbandsgemeinde Prüm oder durch die Gemeinde in naher Zukunft ein Wärmeplan (z. B. Nutzung von Fernwärme) angedacht ist

3. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in Schwirzheim; Billigung der Beitragssätze für 2020 bis 2023

In den Jahren 2020 bis 2023 sind beitragspflichtige Aufwendungen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen (hier: Gemeindestraße „Unter der Burg“) in Schwirzheim gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung entstanden.

Die Beitragskalkulation soll vom Ortsgemeinderat gebilligt werden.

Der Ortsgemeinderat billigt die vorgelegte Kalkulation für die beitragspflichtigen Aufwendungen und den daraus resultierenden Beitragssatz zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in der Abrechnungseinheit Schwirzheim.

Der Beitragssatz 2020 beträgt

0,0356845 EUR / Beitragsmaßstabseinheit.

Der Beitragssatz 2021 beträgt

0,0001355 EUR / Beitragsmaßstabseinheit.

Der Beitragssatz 2022 beträgt

0,0021439 EUR / Beitragsmaßstabseinheit.

Der Beitragssatz 2023 beträgt

0,1195049 EUR / Beitragsmaßstabseinheit.

Stellt sich bis zum Erlass der Beitragsbescheide heraus, dass maßgebliche Faktoren geändert werden müssen, wird der Beitragssatz der bisherigen Kalkulation entsprechend angepasst.

4. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Auf Buch"

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Auf Buch“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Bereich „Auf Buch“ (Gemarkung Schwirzheim, Flur 3, Nr. 31/12 und 31/5) sollte mit einem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB, der die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB ermöglicht, überplant werden.

Der Planaufstellungsbeschluss wurde in der Prümer Rundschau, Ausgabe 50/2022 am 17.12.2022 öffentlich bekannt gemacht.

Gem. § 13b Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB galten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Entsprechend sollte von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden können und § 4c BauGB nicht anzuwenden sein. Des Weiteren wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Rahmen der Berichtigung erfolgt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass § 13b BauGB gegen unionsrechtliche Vorgaben verstößt. Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde dürften nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Die Vorschrift verstoße gegen die unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2001/42/EG über die strategische Umweltprüfung (SUP-RL) und dürfe deshalb nicht angewendet werden.

§ 13b BauGB wurde mittlerweile bereits aufgehoben.

Dies führt dazu, dass der Bereich „Auf Buch“ nun im sog. 2-stufigen Regelverfahren mit paralleler Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich erfolgen muss.

Des Weiteren ist im Vorfeld noch eine landesplanerische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung zu beantragen, wo festgestellt werden soll, ob die Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Auf Buch“ aufgrund des in der Sach- und Rechtslage beschriebenen Sachverhalts nunmehr im 2-stufigen Regelverfahren durchzuführen.

Beim Verbandsgemeinderat wird die entsprechende Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beantragt.

5. Vergabe von Planungsleistungen für das Baugebiet "Auf Buch"

Für die Erstellung der Planunterlagen des Bebauungsplanes „Auf Buch“ sowie der erforderlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurden vier Planungsbüros angeschrieben und um Abgabe eines Honorarangebotes gemäß der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung aufgefordert.

Die Angebote sind nicht gut miteinander vergleichbar, da 2 Büros mehrere Positionen optional anbieten, die bei den anderen im Gesamtpreis pauschal enthalten sind.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen an den günstigsten Anbieter WeSt Stadtplaner GmbH, Ulmen.

6. Erlass einer Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage

Die Ortsgemeinde Schwirzheim beabsichtigt die 5. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Schwirzheim über die Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage vom 14.10.1997.

Die Satzungsänderung dient dazu, die Zugehörigkeit einzelner Grundstücke am südlichen Ortsrand von Schwirzheim, die bereits faktisch zur im Zusammenhang bebauten Ortslage gehören, aber im bisherigen Geltungsbereich der Satzung nicht einbezogen wurden, mit in den Geltungsbereich aufzunehmen. Gleichzeitig wird der Klarstellungsbereich bei einem Grundstück auf die Grundstücksgrenze zurückgenommen.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Entwurf zur 5. Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Schwirzheim über die Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage vom 14.10.1997 als Satzung.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Satzungsänderung zu unterzeichnen und dafür Sorge zu tragen, dass die geänderte Satzung Rechtskraft erlangt.

7. 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm Teiländerung Ortsgemeinde Weinsheim - Zustimmungserfordernis gem. § 67 GemO

Anlass für die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Weinsheim sind konkrete Planungsabsichten der im Industriegebiet Weinsheim ansässigen Firma Stihl.

Die vorliegende Planänderung zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm betrifft zwei einzelne Änderungspunkte in der Ortsgemeinde Weinsheim. Im nördlichen Änderungsbereich soll ein Parkplatz für Mitarbeiter errichtet werden. Der südliche Änderungsbereich soll der Sicherung zukünftiger Wachstumspotentiale dienen.

Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von rund 8,5 ha und überdeckt teilweise den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industriegebiet“ sowie den planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Teil der 8,5 ha Änderungsfläche sind 5,9 ha gewerbliche Baufläche und die Neuausweisung von ca. 2,6 ha Ausgleichsfläche.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm wird die nördliche Änderungsfläche (Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans) als Grünfläche dargestellt. Die südliche Änderungsfläche (Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans) wird hingegen tlw. als „festgesetzte Ausgleichsfläche für Baugebiete“, tlw. als „Fläche für Acker, Grünland oder Sonderkulturen, Anreicherung mit naturnahen Elementen auf mind. 5% Anteil“ und tlw. als „Strukturreiches Gebiet mit Mindestanteil 15% naturnaher Elemente zur Einbindung von Ortsrändern“ dargestellt.

Im Rahmen der 11. Änderung soll daher – entsprechend den Zielen der verbindlichen Bauleitplanung – für den in Rede stehenden Änderungsbereich „Gewerbliche Baufläche / Industriegebiet“ dargestellt werden. Ferner erfolgt die Darstellung einer „Ausgleichsfläche für Bauvorhaben“.

Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Gemeinde Weinsheim beschlossen (Feststellungsbeschluss).

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

Der Ortsgemeinderat Schwirzheim stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.09.2023 zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Ortsgemeinde Weinsheim zu.

8. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

-

Entsprechend dem Holzernteplan 2024 wurden im 1. Quartal 2024 ca. 800 fm Nadelholz geschlagen; der Erlös liegt bei 100,00 €/fm bzw. 110,00 €/fm.

-

In Absprache mit der VGV Prüm und dem LBM Gerolstein soll in naher Zukunft die defekte Bachverrohrung unter der K172 Richtung Büdesheim erneuert werden.

-

Hinweis auf die 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm, Teilbereich Windkraft

-

Der Rat wurde über ein Ehejubiläum (65 Jahre) informiert.

-

Die Aktion „Saubere Landschaft“ sollte nach Ostern stattfinden; geplanter Termin: Samstag, 06.04.2024

-

Es sollte über eine bessere Ausleuchtung der beiden Bushaltestellen am Friedhof nachgedacht werden.

-

Hinweis auf defekte Bänke in der Dorfmitte

-

Ortsbürgermeister Josef Sohns teilte mit, dass er für die Wahl am 09.06.2024 nicht mehr als Ortsgemeinderatsmitglied und auch nicht mehr als Ortsbürgermeister kandidiert.

9. Anfragen von Ratsmitgliedern

In 2025 sollten Fördergelder (z.B. über Westenergie) für die Renovierung der Grillhütte beantragt werden.

10. Annahme einer Spende

Westenergie „Vor Ort“ unterstützt den Kindergarten Schwirzheim mit einer Spende von 2.000,00 € für die Neuanschaffung eines Spielgeräts.

Der Rat beschloss die Annahme der Spende.

Nichtöffentliche Sitzung

Beraten wurde unter anderem über Grundstücksangelegenheiten.