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Prümer Rundschau
Ausgabe 12/2025
Aus den Gemeinden
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Satzung der Gemeinde Schönecken

über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 12.03.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973, in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Gemeinde setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

Für die Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf  — 215 v. H.

b.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 510 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2026.

Schönecken, den 12.03.2025
gez. Arenth
(Ortsbürgermeister)

Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2026.