Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet schließt östlich / nordöstlich an die Flächen des heutigen Betriebes an. Im Osten grenzt es an die Flächen der Bundesstraße B 51 sowie im Süden an die Bundesstraße B 410.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur 1, Flurstücke 3, 4, 14/1, 14/2, 15/3 tlw., 20, 25, 26 tlw., 27 und 125/6 tlw. sowie die Flur 4, Flurstück 26 in der Gemarkung Prüm.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Die Firma Tesla Automation GmbH ist eine Firma für hochautomatisierte Produktionssysteme und hat ihren Hauptsitz in Prüm/Dausfeld. Die Firma möchte den Betrieb erweitern und zunächst eine weitere Produktionshalle östlich des heutigen Betriebes errichten. Darüber hinaus soll Baurecht auf weiteren Flächen geschaffen werden, um ggfs. auf weitere, notwendige Vergrößerungen schnell reagieren zu können.
Zur Schaffung des Baurechts ist eine Teiländerung des geltenden Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Bereich der Stadt Prüm / Stadtteil Dausfeld sowie die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes erforderlich.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Die 18. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Prüm-Dausfeld-II“ der Stadt Prüm.
Die Planvorentwurfsunterlagen (Plankarte,Übersichtskarte, Maßnahmenbeschreibung) liegen in der Zeit vom
03.04.2023 bis einschließlich 19.04.2023
im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet unter
https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/
eingesehen werden.
In dem o. g. Zeitraum besteht gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.