Am 16.01.2025 fand um 15:00 Uhr im Gemeindehaus Weinsfeld eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Weinsfeld/Steinmehlen statt.
Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weinsfeld/Steinmehlen ist die vom Jagdvorstand unterzeichnete Niederschrift zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen.
Die unterzeichnete Niederschrift liegt in Zeit vom 29.03.2025 bis zum 14.04.2025 an den Werktagen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm im Fachbereich 1 auf Zimmer 208 in der Tiergartenstraße 54 in 54595 Prüm zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus.