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Prümer Rundschau
Ausgabe 13/2025
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat Neuendorf hat in öffentlicher Sitzung am 19.12.2024 die Aufstellung einer Satzung zur 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Litzenheld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Ortslage Neuendorf nordwestlich der Dorfstraße (L 23) und westlich des Neuensteiner Weges (K 164).

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Karenunterlagen ersichtlich.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für den Bau einer Garage. Der vorhandene Spielplatz kann entfallen, da dieser kaum noch genutzt wird und die Spielgeräte mittlerweile in die Jahre gekommen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen soll.

Im beschleunigten Verfahren wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) unterrichten und sich bis zum 25.04.2025 zur Planung äußern. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Neuendorf, den 20.03.2025
gez. Theo Roderich, Ortsbürgermeister