Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der zurzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, an dieser Prüfung teilzunehmen.
Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.
Die Termine sind für
die Stadt Prüm: am 13.04.2022 um 08:00 Uhr - 09:30 Uhr
Niederprüm: 09:40 Uhr - 10:05 Uhr
Weinsfeld 10:15 Uhr - 10:30 Uhr
Steinmehlen 10:35 Uhr - 10:45 Uhr
jeweils +/- ½ Stunde
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Stadt/Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.