Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 14/2023
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Friedhof

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof der Stadt Prüm sowie den Stadtteilen Niederprüm, Weinsfeld und Steinmehlen

Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der zurzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, an dieser Prüfung teilzunehmen.

Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.

Die Termine sind für

die Stadt Prüm: am 13.04.2022 um 08:00 Uhr - 09:30 Uhr

Niederprüm: 09:40 Uhr - 10:05 Uhr

Weinsfeld 10:15 Uhr - 10:30 Uhr

Steinmehlen 10:35 Uhr - 10:45 Uhr

jeweils +/- ½ Stunde

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Stadt/Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.

Prüm, 30.03.2023
Dr. Johannes Reuschen, Stadtbürgermeister