Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen werden. Diese werden ab dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Ein bestandener Einbürgerungstest gilt nicht als Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse.
Anmeldeschluss: 21.04.2023
| Termin: | Samstag, 17.06.2023 von 10.00 - 11.00 Uhr |
| Kursort: | Rathaus Hillesheim |
| Gebühr: | 25,00€ |
Anmeldung unter www.vhs-gerolstein.de oder telefonisch unter 06591-13-1166.