1. Einwohnerfragestunde
2. Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung (Gaskonzessionsvertrag)
Die Energieversorgung Mittelrhein AG ist die einzige Bewerberin zur Aufrechterhaltung des bestehenden Gasversorgungsnetzes. Sie hat einen neuen mit der Verwaltung abgestimmten Vertragsentwurf vorgelegt.
Als Höhe für die zu zahlende Konzessionsabgabe sollen, wie auch bereits bisher, die jeweiligen Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) gezahlt werden.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister zum Abschluss des Gaskonzessionsvertrages.
3. Vertragsentwurf Wegeflächen Repowering Windkraftanlagen Seiwerath-Schönecken
Ortsbürgermeister Johannes Arenth stellte den Nutzungsvertrag kurz vor, die Gemeinde Schönecken ist ausschließlich mit Wegeflächen auf der Gemarkung Wetteldorf betroffen.
Der Sitzungsverlauf wurde – für die Beantwortung einer Einwohnerfrage (Standort und Anzahl) – kurz unterbrochen.
Nach Beratung wurde der Ortsbürgermeister im pflichtgemäßen Ermessen ermächtigt, den Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Schönecken abzuschließen. Es erfolgt hierzu noch eine rechtliche Prüfung / Beratung der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm zu den finanziellen Entschädigungen und den Vereinbarungen zur kommunalen Wegenutzung.
4. Erlass einer Satzung nach § 25 BauGB (besonderes Vorkaufsrecht) in Schönecken (Flur 58, Flurstück Nr. 369 und Flurstück Nr. 370)
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zieht die Ortsgemeinde Schönecken städtebaulichen Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzung in Betracht. Es wird die Ausweisung von Flächen zur weiteren Biotopvernetzung in Erwägung gezogen.
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde in diesen Fällen durch besondere Satzung ein Vorkaufsrecht begründen.
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird der Satzungsentwurf als Satzung beschlossen.
5. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen nach Durchschnittssatz; Festlegung des Durchschnittssatzes für den Zeitraum von 2024 bis 2028
Auf Grund des Ablaufs des vom Ortsgemeinderat am 27.11.2019 beschlossenen Investitionsprogramms für die Jahre 2019 bis 2023 ist die Aufstellung eines neuen Investitionsprogramms erforderlich.
Für das Bauprogramm des nun nachfolgenden neuen 5-Jahreszeitraum von 2024 bis 2028 beträgt der voraussichtliche Investitionsaufwand lt. Kostenschätzung ca. 2.001.200,00 €. Auf der Grundlage der nachfolgenden Kalkulation ergibt sich hieraus voraussichtlich ein jährlicher durchschnittlicher Beitragssatz von ca. 0,30 € / Maßstabseinheit. Der bisherige jährliche wiederkehrende Beitragssatz betrug ca. 0,18 € / Maßstabseinheit.
Der Ortsgemeinderat beschließt für den neuen 5-Jahreszeitraum von 2024 bis 2028 das vorliegende Investitionsprogramm mit einem Gesamtaufwand von ca. 2.001.200,00 €. Hieraus ergibt sich voraussichtlich ein durchschnittlicher jährlicher Beitragssatz von ca. 0,30 € / Maßstabseinheit.
6. Annahmen von Spenden
Der Gemeinderat beschloss die Annahme folgender Spende nach § 94 Abs. 3 GemO:
300,00 € von Stephan Schmitz „Nikolaus“ für die Kinder- und Jugendarbeit
7. Einrichtung eines Jugendraumes an der "Alten Brennerei"
Ortsbürgermeister Johannes Arenth berichtete über die bereits erfolgten Kontakte mit Jugendlichen zur Schaffung eines entsprechenden Angebotes. Der Raum an der Brennerei ist grundsätzlich geeignet, es sind aber noch Räumungsarbeiten (Müll) und gewisse Renovierungsarbeiten erforderlich. Auch der Raum der ehemaligen Außenstelle der VGV im Haus des Gastes / Altes Amt in einer Größe von 4 x 5 Metern ist für die Einrichtung eines Jugendraumes denkbar.
Die Gemeinde Schönecken wird Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen aufnehmen, damit ein bedarfsgerechtes Angebot geschaffen werden kann, aus den Reihen der Fraktionen wird jeweils 1 Vertreter in einem gemeinsamen Arbeitsausschuss mit der weiteren Projektumsetzung eingesetzt. Der Rat wird über die weiteren Schritte zu einer möglichen Umsetzung informiert. Es ist geplant, dass sich auch die Jugendlichen bei der Planung und Ausführung der Maßnahme beteiligen.
Im Zuge der Raumprüfung erfolgte auch der Hinweis zur Suche eines Standortes für die bedeutende Fossiliensammlung des Ratsmitgliedes Werner Krämer, hier ist angedacht, über einen Vitrinen-Aufbau im Foyer der Gemeindehalle FiF eine Präsentation dauerhaft und öffentlich zugänglich zu ermöglichen.
8. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister informierte zu verschiedenen kommunalen Themen:
| - | Programm und Angebote der Gemeinde (u.a. Getränkepavillon) Aktion Nim(m)s Rad Pfingstmontag |
| - | Organisation u. Durchführung Wandermarathon Schönecken-Prüm mit dem Eifelverein am 04.05.2024 |
| - | Aktion „Saubere Landschaft“ am 23.03.2024 |
| - | Vorstellung des Starkregenvorsorgekonzeptes am 21.02.2024 in Schönecken |
| - | Oberflächenwasserprobleme (Straßeneinlauf) Bereich Hühnerbach – L5 |
| - | Information geplanter Baufortschritt Straße Im Brühl – Vollbach Firma Wadle „Ostern“ |
| - | Ortstermin mit dem Kreis an dem Gewässer Nims (weitere Arbeiten zum Hochwasserschutz) |
| - | Baumängel an der Halle FiF, insbesondere Fensteranlage Giebelseite |
9. Anfragen von Ratsmitgliedern
Die verschiedensten Anfragen der Ratsmitglieder wurden beantwortet:
| - | Hinweise Straßenreinigungspflicht der Bürger, Prümer Rundschau oder in anderer |
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| Form |
| - | Unrat und Müll an einem Haus unterhalb der Burganlagen |
| - | Ablagerung von Bäumen an einem Weg Forstberg sowie im Altburgtal |
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| (Landesfläche) |
| - | Müll auf dem Fußweg im Dr.-Schreiber-Baugebiet |
| - | Pflegezustand bzw. Reinigung der Nonnen-Statue |
Beraten wurde über Grundstücksangelegenheiten.