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Prümer Rundschau
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde Prüm
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Ergebnisse aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Prüm vom 04.02.2025

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.11.2024

Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2024 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen der Verwaltung

2.1.

Bürgermeister Söhngen unterrichtete die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses darüber, dass in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 18.03.2025 die Wahl eines Behindertenbeauftragten für die Verbandsgemeinde Prüm auf der Agenda steht.

2.2.

Der Vorsitzende unterrichtete die Ausschussmitglieder darüber, dass die Verwaltung schon 5.400 Wahlscheine ausgedruckt hat. Am 05.02.2025 erfolgt eine Teillieferung von 5.000 Stimmzetteln. Die Verwaltung wird die Unterlagen sofort an die Wählerinnen und Wähler versenden. Die restlichen Stimmzettel sollen am 11.02.2025 geliefert werden.

Die Briefwahl wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm ausgezählt. Dort wurden 5 Briefwahlvorstände gebildet und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung besetzt.

3. Anfragen von Ausschussmitgliedern

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4. Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 der Verbandsgemeinde Prüm

Der Vorentwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für das Haushaltsjahr 2025 wurde den Damen und Herren des Ausschusses in der Sitzung mit den Eckwerten erläutert.

Die jeweiligen Haushaltsansätze und der Stellenplan wurden besprochen.

Der digitale Entwurf des Haushaltes 2025 ist online über das Ratsinformationssystem abrufbar.

5. Vergaben

Im Zuge des Förderprogramms KIPKI wurden Mittel zur Beschaffung eines Elektrofahrzeugs als Dienstwagen für die Verwaltung bewilligt.

Die Lieferung eines entsprechenden Fahrzeugs wurde ausgeschrieben; das Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Beschaffung des Elektrofahrzeugs nach Vorlage des Vergabevorschlags durch die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen zu vergeben.

6. Vergaben - PV- Anlagen und Solarspeicher (Sachstand)

Der Verbandsgemeinderat hatte beschlossen, auf Gebäuden der Verbandgemeinde Prüm Dachflächen-PV-Anlagen / Stromspeicher zu errichten. Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt eingestellt.

Für die in der Tabelle aufgeführten Anlagen und Gebäude wurden inzwischen die Aufträge erteilt.

Für weitere Maßnahmen wird derzeit die Ausschreibung vorbereitet.

Die Ausführungen wurden vom Haupt- und Finanzausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

7. Annahme von Sponsoring-Leistungen / Spenden

Der Haupt- und Finanzausschuss hat nach § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO über die Annahme der Spenden zu entscheiden.

Der Annahme folgender Sponsoring-Leistungen / Spenden wird hiermit zugestimmt:

Sponsor/Spender - Verwendungszweck - Betrag:

Stoffspiel Melanie Arnoldy, Schönecken - Bambini-Feuerwehr Prüm - 200,00 €

AXA Agentur Pascal Krämer, Prüm - Bambini-Feuerwehr Prüm - 500,00 €

8. Teilnahme an den Bündelausschreibungen Strom und Erdgas für die Lieferjahre 2026 bis 2028 für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinde Prüm (ohne Abwasserbeseitigungsanlagen)

Der GStB bietet wieder jeweils eine gebündelte Ausschreibung der kommunalen Bedarfe an Strom und Erdgas für die Lieferjahre 2026 bis 2028 (dreijährige Vertragslaufzeit) an. Diese laufen aber nicht mehr über die Gt-service GmbH aus Stuttgart, sondern nunmehr über die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH.

Die Beschaffung soll nunmehr zur Risikostreuung über ein angepasstes Beschaffungsmodell erfolgen. Details hierzu werden derzeit noch von der Kommunalberatung erarbeitet.

Hierzu gibt der GStB folgende Erläuterungen:

In den Beschaffungen für 2024/25 (BA 5.1) bzw. 2025 (BA 5.2) hatten wir nach den Erfahrungen im Jahr der Energiekrise 2022 das Beschaffungsmodell dahingehend angepasst, dass der Beschaffungspreis nicht mehr auf Basis der Börsenpreise an vier Terminen im Jahr (fiktive Beschaffungstermine), sondern handelstäglich an bis zu rund 220 Terminen im Jahr ermittelt wird. Dies diente dazu, das Risiko, ein ungünstiges Marktumfeld mit hohem Börsenpreis zu „erwischen“, zu verringern (Risikostreuung). Da sich die Energiemärkte inzwischen wieder deutlich weniger volatil sind, halten wir dieses aufwändige Verfahren für nicht mehr verhältnismäßig und werden die Anzahl dieser fiktiven Beschaffungstermine wieder deutlich zu reduzieren auf beispielsweise 12 (oder 8 oder sogar nur 6) pro Jahr; die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass dies ausreicht, um die notwendige Risikominimierung zu erreichen.

Anzupassen ist ggf. noch die Minder-/Mehrmengenregelung, d.h. die Spanne, innerhalb der der Angebotspreis bei Abweichungen der tatsächlichen abgenommenen kWh von Ihrer Prognose gilt und somit bei Unter- bzw. Überschreitungen zusätzliche Entgelte entstehen können.

Im Übrigen bleibt der Ansatz der sog. strukturierten Beschaffung wie gesagt dem Grunde nach unverändert.

Geprüft wird derzeit aber auch, ob ggf. auch andere Beschaffungsmodelle ausgeschrieben werden sollen, wie beispielsweise sog. Spotmarktpreismodelle für RLM-Abnahmestellen, bei denen der Energieversorger den vierstündlich ermittelten Börsenpreis quasi "1 zu 1" weiterberechnet und mit einem eigenen "Händler-Aufschlag" versieht. Hierzu führen wir auch entsprechende Marktsondierungen bei Energieversorgern durch.

(Auszug aus der GStB-Nachricht 380/2024):

Es ist beabsichtigt, dass die Verbandsgemeinde Prüm an der Bündelausschreibung teilnimmt.

Hinsichtlich der Beschaffung für die Abwasserbeseitigungsanlagen des Verbandsgemeindewerks erfolgt die Beschlussfassung über die Teilnahme an den Bündelausschreibungen im Werksausschuss.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassung:

Die Verbandsgemeinde Prüm nimmt an den Bündelausschreibungen zur Beschaffung von Strom und Gas teil.

Der Bürgermeister wird ermächtigt im Rahmen dieser Bündelausschreibungen die Beschaffung von Strom und Gas ab dem Lieferjahr 2026 nach pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen und die hierzu erforderlichen Erklärungen im Verfahren abzugeben.

Sollte es bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderats am 18.03.2025 erforderlich werden, verbindliche Erklärungen über die Teilnahme an den Bündelausschreibungen abzugeben, wird der Bürgermeister ermächtigt, diese nach pflichtgemäßem Ermessen abzugeben.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil stand einen Personalangelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung an.