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Prümer Rundschau
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde Prüm
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Bekanntmachung der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Prüm vom 27.08.2024

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

§ 12

Aufwandsentschädigung für Behindertenbeauftragte

(1) Die/der Behindertenbeauftragte der Verbandsgemeinde Prüm erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 €.

(2) § 9 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Die Wahl der/des Behindertenbeauftragten erfolgt durch den Verbandsgemeinderat Prüm.

§ 13

In-Kraft-Treten

Die Änderung der Hauptsatzung tritt am 18.03.2025 in Kraft.

Prüm, den 18.03.2025
gez. Aloysius Söhngen, Bürgermeister

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.