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Prümer Rundschau
Ausgabe 14/2025
Aus den Gemeinden
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Satzung der Gemeinde Pronsfeld über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 25.03.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973, in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.03.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Gemeinde erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Gemeinde setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

Für die Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf  — 180 v. H.

b.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 295 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2026.

Pronsfeld, den 25.03.2025
gez. Urfels
(Ortsbürgermeister)