Am 06.03.2025 fand um 14.00 Uhr im Gemeindehaus in Matzerath eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Matzerath statt.
Gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Matzerath ist die vom Jagdvorstand unterzeichnete Niederschrift zwei Wochen lang zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen auszulegen.
Die unterschriebene Niederschrift liegt in der Zeit vom 07.04.2025 bis zum 21.04.2025 an den Werktagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, im Fachbereich 1 (Organisation und Finanzen), auf Zimmer 208, Tiergartenstraße 54 in 54595 Prüm, nach Terminabsprache, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Matzerath aus.