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Prümer Rundschau
Ausgabe 14/2026
Verbandsgemeinde Prüm
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Ergebnisse aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 10.03.2026

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2025

Einwände gegen die Niederschrift wurden keine vorgebracht.

Es wurde darum gebeten, unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen" wieder mit aufzunehmen, wer die Frage gestellt hat.

TOP 2: Mitteilungen der Verwaltung

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TOP 3: Anfragen von Ratsmitgliedern

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Gibt es Neuigkeiten bezüglich der Nachbesetzung eines Architekten?

 

(Ratsmitglied Barbara Hiltawski)

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Kann man die Stelle auch in Teilzeit ausschreiben um den Kreis der potenziellen Bewerber zu erhöhen? (Ratsmitglied Achim Kinnen)

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Wie ist der Sachstand bezüglich des Kunstrasenplatzes in der Verbandsgemeinde? (Ratsmitglied Achim Kinnen)

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Kann die Reinigung des Radwegenetzes mit der Kehrmaschine veranlasst werden? (Ratsmitglied Werner Dimmer)

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Sind Infoveranstaltungen bezüglich der Asiatischen Hortnisse, wie z. B. in Bitburg, auch in der Verbandsgemeinde Prüm angedacht? (Ratsmitglied Jürgen Krämer)

TOP 4:

Einwohnerfragestunde

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Gibt es ein Löschwasserkonzept für den Bereich der Windkraftanlagen auf dem Schwarzen Mann?

TOP 5: Antrag der CDU-Fraktion: Konvikt als Ort der Kultur stärken und weiterentwickeln

In der Sitzung gab Herr Rudi Engel, Verwalter des Konvikts, im Rahmen des Antrages der CDU einen Überblick über Belegungszahlen, Veranstaltungen und Gebühren.

Dem Antrag der CDU das Konvikt als Ort der Kultur zu stärken und weiterzuentwickeln wurde zugestimmt.

TOP 6: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Verbandsgemeinde Prüm

(mit Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerk)

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinden haben für jedes Haushaltsjahr (Kalenderjahr) eine Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zu erlassen, der Haushaltsplan enthält u. a. alle voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben (§§ 95 und 96 GemO).

Grundlage der Veranschlagungen im Haushalt 2026 sind insbesondere die Beschlüsse im Verbandsgemeinderat und den Fachausschüssen der Verbandsgemeinde Prüm.

Im Haupt- und Finanzausschuss / Werksausschuss erfolgte bereits eine Vorberatung und Information mit Beschlussempfehlung zu den Festsetzungen im Haushalt 2026.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung der von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe und der Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss bzw. Werksausschuss beschließt der Verbandsgemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan (mit Wirtschaftsplan Verbandsgemeindewerk) für das Haushaltsjahr 2026.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm wird im pflichtgemäßen Ermessen ermächtigt, die im Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Prüm eingeplante Kreditaufnahme von 2.007.000 € (§ 2) bei Bedarf zu tätigen.

TOP 7: Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026

Sach- und Rechtslage:

Mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2025 zum 31.12.2025 verfallen grundsätzlich alle Ermächtigungen des Haushaltsplanes zur Leistung von Ausgaben, sofern nicht nach § 17 GemHVO eine Übertragung der Haushaltsmittel in das Folgejahr 2026 erfolgt.

Durch die Übertragung der Ermächtigungen erhöhen sich die Ermächtigungen der betreffenden Haushaltsstellen im Haushaltsjahr 2026.

Kraft Gesetzes besteht Übertragbarkeit bei fortzuführenden Investitionsauszahlungen und Auszahlungen zu zweckgebundenen Erträgen und Einzahlungen.

Die einzelnen Planansätze und Maßnahmen wurden bereits im Rat beschlossen und die Mittel werden für eine Aufgabenwahrnehmung noch benötigt.

Eine Übersicht der fortgeltenden Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 ist als Anlage im Ratsinformationssystem in digitaler Form beigefügt.

Da die Ausgabemaßnahmen im Haushaltsjahr 2026 fortgesetzt werden bzw. die Mittel zweckgebunden sind, sollen die Ermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in das Haushaltsjahr 2026 übertragen werden.

Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat nach § 17 Abs. 5 Satz 1 GemHVO, der Übertragung von Ausgabeermächtigungen in das Haushaltsjahr 2026 zuzustimmen.

TOP 8: Verzinsung der Guthaben im Rahmen der Einheitskasse

Sach- und Rechtslage:

Rechtsgrundlage: § 105 GemO i. V. m. § 68 GemO

Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 21.03.2000/12.12.2006 erhalten die Rücklagengemeinden sowie das Verbandsgemeindewerk Prüm und die Jagdgenossenschaften eine jährliche Verzinsung ihres Rücklagenbestandes (Zinssatz 0,5 % über dem maßgeblichen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 BGB).

Der Basiszinssatz kann aufgrund der Zinsentwicklung der letzten Jahre nicht mehr für eine ertragsangemessene Verzinsung der Finanzmittelbestände herangezogen werden.

Beschluss:

Seitens der Verwaltung wird daher folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:

Die Verzinsung der Finanzmittelbestände erfolgt aus dem Netto-Überschuss der jährlichen Zinserträge aus Geldanlagen der Verbandsgemeindekasse Prüm, abzüglich Gebühren und Nebenkosten laufender Girokonten.

Da die Finanzmittelbestände der Einheitskasse sehr stark im Jahresverlauf schwanken, erfolgt die Verzinsung nach dem Durchschnitt der jeweiligen Monatsendbestände im Zeitraum 31.12. Vorjahr bis 30.11. des laufenden Haushaltsjahres.

TOP 9: Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern - Unterrichtung des Rates gemäß § 33 Abs. 2 GemO

Die Verbandsgemeinde Prüm hat mit folgenden Personen im Sinne des § 33 Abs.2 GemO Verträge abgeschlossen:

Laut Mitteilung des Fachbereiches 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen wurden mit folgenden Personen Verträge abgeschlossen:

Lothar Messerich, Sellerich

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Außentreppe Feuerwehrgerätehaus Büdesheim

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Verputzarbeiten Keller Rathaus VG

Jörg Weinand, Fa. Heizungsbau Weinand, Bleialf

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Heizungsarbeiten Grundschule Pronsfeld

Fa. Backes Bau

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Herstellung Notausgang Grundschule Prüm

Fa. Thelen, Wallersheim

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Säuberungsarbeiten an verschiedenen Gewässern III. Ordnung

Der Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerk Prüm hat mit folgenden Personen im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO Verträge in 2025 abgeschlossen:

1.

Lothar Messerich, Sellerich-Hontheim (Entsorgungsbetrieb Lothar Messerich, Sellerich) - Werksausschuss

2.

Horst Backes, Auw b. Prüm (Backes Bau- und Transporte GmbH, Stadtkyll) - stellv. Werksausschuss und VG-Rat

Folgende Aufträge wurden 2025 erteilt:

Entsorgungsbetrieb Lothar Messerich

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Kanalreinigung (verschiedene Maßnahmen)

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kleinere Aufträge zur Sanierung von Kanälen und Hausanschlüssen

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Fäkalschlammabfuhr und Klärschlammtransporte im Rahmen der erfolgten Ausschreibung

Backes Bau- und Transporte GmbH

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Umbau dreier Knotenpunkte B 265 Prüm-Tafel

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Neubau Regenwasserkanal Brückenweg Prüm-Dausfeld

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Sanierung Mischwasserkanal Poststraße Bleialf

TOP 10: Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und Ehrenämtern des Bürgermeister gemäß § 119 Abs. 3 LBG

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) wurde ab 01.01.2021 die Verpflichtung eingeführt, wonach Kommunalbeamte auf Zeit über Art, Umfang und Vergütung ihrer Nebentätigkeiten und Ehrenämtern in öffentlicher Sitzung berichten müssen. Die Daten sind auf der Internetseite der Kommune bzw. im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.

Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeister gemäß § 119 Abs. 3 LBG sind können im Ratsinformationssystem abgerufen werden.

TOP 11: Bildung der Ausschüsse der Verbandsgemeinde (Nachbesetzung)

Sach- und Rechtslage:

Der erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Prüm, Herr Rudolf Johanns, hat mit Schreiben vom 29.01.2026 sein Ratsmandat im Verbandsgemeinderat niedergelegt. Mit gleichem Schreiben wurden auch die Mandate in den Ausschüssen (Hauptausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Werkausschuss) niedergelegt.

Somit ist eine Neuwahl erforderlich.

Es wird auf die §§ 44 und 45 der GemO verwiesen. Ebenso auf § 110 GemO.

Beschluss:

Unter Beachtung der Hauptsatzung beschließ der Verbandsgemeinderat aufgrund der ihm gemäß § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO eingeräumten Handlungsfreiheit mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, die Wahl der vakanten Ausschussmitglieder durch offene Abstimmung vorzunehmen.

Hauptausschuss

Für das ausgeschiedene Mitglied Herr Rudolf Johanns wurde Herr Lars Eichten als Mitglied gewählt.

Rechnungsprüfungsausschuss

Für das ausgeschiedene Mitglied Herr Rudolf Johanns wurde Herr Lambertz Lenertz als Mitglied gewählt.

Werkausschuss

Für das ausgeschiedene Mitglied Herr Rudolf Johanns wurde Herr Bernhard Schaal als Mitglied gewählt.

TOP 12: Beschaffung dreier Tragkraftspitzenanhänger TSA für die Freiwilligen Feuerwehren Gondelsheim, Nimsreuland und Watzerath

Sach- und Rechtslage:

Laut der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 steht für die Freiwillige Feuerwehren Gondelsheim, Nimsreuland und Watzerath jeweils die Beschaffung eines Tragkraftspritzenanhängers TSA an:

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in Gondelsheim als Ersatz für einen Tragkraftspritzenanhänger aus dem Jahr 1973

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in Nimsreuland als Ersatz für einen Tragkraftspritzenanhänger aus dem Jahr 1988; hier ist kein Zugfahrzeug mehr für das ältere Modell vorhanden

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in Watzerath als Ersatz für einen Tragkraftspritzenanhänger aus dem Jahr 1987.

Ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gestellt.

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 wurden für die Beschaffung der Tragkraftspritzenanhänger TSA 129.000 € an Ausgaben eingeplant.

Durch Preissteigerungen konnte der veranschlagte Preis nicht verwirklicht werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Prüm beschließt, den Auftrag über die Lieferung dreier Tragkraftspritzenanhänger für die drei Feuerwehreinheiten Gondelsheim, Nimsreuland und Watzerath an die Firma: Trautwein GmbH, Industriestraße 7, 87734 Benningen zum Bruttopreis von 131.892,29 € zu vergeben.

Durch zusätzliche Kosten für Funkgeräte, Bauabnahmen und Lohnnebenkosten wird sich die Summe für die drei Tragkraftspritzenanhänger auf insgesamt rund: 140.000,00 € beziffern.

TOP 13: 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Bereich der Ortsgemeinde Mützenich - Feststellungsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Mützenich zu schaffen.

Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Mützenich).

Die 22. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „PV-Freiflächenanlage Mützenich" (Sondergebiet Photovoltaik).

Letztmalig hat sich der Rat in seiner Sitzung am 27.02.2024 mit der Angelegenheit befasst.

In der Sitzung wurde der Planaufstellungsbeschluss gefasst, die Abwägungsbeschlüsse zu den aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen gefasst sowie die Planentwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung der förmliche Beteiligungsverfahren beschlossen.

Auf die entsprechende Niederschrift wird verwiesen.

Zwischenzeitlich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per E-Mail vom 06.10.2025 unter Fristsetzung bis zum 06.11.2025 gem. § 4 Abs. 2 BauGB förmlich am Verfahren beteiligt. Ebenso erfolgte die förmliche Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und der Nachbarstaaten gem. § 4a Abs. 4 BauGB per E-Mail vom 06.10.2025 unter Fristsetzung bis zum 06.11.2025. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Planentwurfsunterlagen im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm sowie der öffentlichen Auslegung im Foyer der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm in der Zeit vom 06.10.2025 bis einschließlich 06.11.2025.

Während dieser Verfahren sind die aus dem Original dieser Niederschrift beigefügten ersichtlichen Stellungnahmen eingegangen. Über diese hat der Verbandsgemeinderat Prüm im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen.

Wenn den Beschlussvorschlägen gefolgt wird, sind kleinere Planänderungen erforderlich (siehe Tabelle im Original dieser Niederschrift beigefügt). Die Änderungen führen offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, weshalb auf eine erneute Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB verzichtet werden kann.

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes, wie hier der Fall, die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden. Hier sind dies die Ortsgemeinden Bleialf und Winterscheid.

Gem. § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm). Die Erteilung der Genehmigung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltung und des Planungsbüros zu folgen. Die Abstimmung erfolgt zu den Inhalten der Abwägungstabelle im Gesamten.

Die beschlossenen Änderungen sind in die Planunterlagen einzuarbeiten.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Darstellung einer Sonderbaufläche Photovoltaik in der Ortsgemeinde Mützenich (Feststellungsbeschluss).

Die Planunterlagen zur 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes werden gebilligt. Die Begründung und der Umweltbericht werden den Unterlagen beigefügt.

Vorausgesetzt, die Zustimmung der von der Planung berührten Ortsgemeinden Bleialf und Winterscheid wird erteilt, wird die Verwaltung ermächtigt, die 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm) zur Genehmigung vorzulegen. Bei Erteilung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB wird die Verwaltung ermächtigt, diese öffentlich bekannt zu machen.

TOP 14: 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Ortsgemeinde Olzheim (Sonderbaufläche Gewerbe) - Abwägung und Förmliche Beteiligung

Sach- und Rechtslage:

Anlass für die 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Olzheim ist der konkrete Bedarf an Gewebeflächen in der Ortsgemeinde Olzheim. Ein Investor, die Firma Mergen GmbH, beabsichtigt, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Olzheim, neue Gewerbeflächen in Olzheim auf dem Flurstück 36/1 der Flur 7, Gemarkung Olzheim, zu entwickeln, um einen zukunftsfähigen Firmenstandort mit Expansionsmöglichkeiten schaffen zu können.

Eine Änderung der Inhalte des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB derzeit nicht entsprochen werden kann. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm wird die Änderungsfläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Im Rahmen der 28.Änderung soll für den in Rede stehenden Änderungsbereich eine Gewerbliche Baufläche dargestellt werden.

Letztmalig hat sich der Verbandsgemeinderat Prüm in seiner Sitzung am 09.09.2025 mit dieser Angelegenheit befasst.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB der 28. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm wurden zusammen mit den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Knaufspescher Straße" der Ortsgemeinde Olzheim durchgeführt. Die Planvorentwurfsunterlagen der 28. Fortschreibung des Flächennutzungs­planes waren in der Zeit vom 08.12.2025 bis 12.01.2026 im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm einsehbar. Für die Öffentlichkeit bestand die Möglichkeit, sich in diesem Zeitraum über die Planungen zu informieren und sich zur Planung zu äußern.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit E-Mail vom 05.12.2025 unter Fristsetzung bis zum 12.01.2026 frühzeitig am Verfahren beteiligt.

Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen. Über diese hat der Verbandsgemeinderat Prüm im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen.

Wenn den Beschlussvorschlägen gefolgt wird, sind keine Planänderungen gegenüber der Vorentwurfsfassung erforderlich.

Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen. Diese sind vom Verbandsgemeinderat, unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen, als endgültiger Entwurf anzuerkennen und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Prüm beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros zu folgen. Die Abstimmung erfolgt zu den Inhalten der Abwägungstabelle im Gesamten.

Die beschlossenen Änderungen sind in die Planunterlagen einzuarbeiten.

Die Entwurfsunterlagen werden, unter Berücksichtigung der in der Sitzung beschlossenen Änderungen, als endgültiger Entwurf anerkannt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

TOP 15: An- und Umbau Feuerwehrgerätehaus Wallersheim

Sach- und Rechtslage:

Die Ortslage Wallersheim ist mit ihrer Bebauung und ihren rund 700 Einwohnern entsprechend den Vorgaben der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz (FwVO) nach § 3 Abs. 2 in die nachfolgenden Risikoklassen einzuteilen. Die letzte Anpassung der Risikoklassen in der Verbandsgemeinde Prüm erfolgte mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 11.12.23:

Brandgefahren: B 2

Technische Gefahren und Gefahren durch Naturereignisse: T 2

Gefahren durch Gefahrstoffe einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren): ABC 1

Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer: W 1

Resultierend auf dieser Einteilung ergibt sich aus Anlage 2 FwVO der Mindestbedarf an Fahrzeugen. Für den Standort Wallersheim ist die Vorhaltung eines Löschfahrzeugs erforderlich. Auf Grund der besonders hohen Mannschaftsstärke der Feuerwehr Wallersheim ist weiterhin ein Mannschaftstransportfahrzeug für den Standort vorgesehen. Eine entsprechende Beschaffung wurde vom Verbandsgemeinderat am 11.12.23 beschlossen.

Zur Unterbringung dieser Fahrzeuge ist nach den Vorgaben der DIN 14092 und der Unfallkasse RLP jeweils ein Fahrzeugstellplatz der Größe 1 erforderlich. Der momentan vorhandene Stellplatz unterschreitet diese Vorgaben massiv. Die Unterstellung des vorhanden Tragkraftspritzenfahrzeugs ist hier „geradeso" möglich und lässt keine Sicherheitsabstände um das Fahrzeug herum, die Unterstellung der vorgesehenen Fahrzeuge ist nicht möglich. Weiterhin ist anzumerken, dass die behelfsmäßig eingerichtete Umkleide weder Raum für Geschlechtertrennung noch Hygiene bietet.

Es wird daher vorgeschlagen, den an das Feuerwehrgerätehaus angrenzenden, leerstehenden örtlichen Bauhof, rückzubauen und an dessen Stelle eine Fahrzeughalle mit Anschluss an das bestehende Gerätehaus zu errichten. Nach Errichtung der Fahrzeughalle soll die behelfsmäßige Umkleide und der alte Fahrzeugstellplatz zu getrennten Umkleiden mit Hygienebereichen umgebaut werden. Diese Maßnahme würde nicht nur den örtlichen Bedürfnissen gerecht werden, sondern auch die derzeitigen gesetzlichen Forderungen erfüllen. Durch die Abfolge der Maßnahmen ist ein Weiterbetrieb der Feuerwehr am Standort gewährleistet und erfordert keine temporäre Unterbringung der Feuerwehr.

Nach einer groben Kostenschätzung ist für die Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 500.000 € zu rechnen.

Weiterhin ist die zuletzt im Jahre 1999 getroffene Nutzungsvereinbarung, zwischen der Ortsgemeinde Wallersheim und der Verbandsgemeinde Prüm, zu erneuern, um die anteilige Aufteilung der Folgekosten des Gebäudes, das weiterhin in Teilnutzung der Ortsgemeinde verbleibt, neu zu regeln.

Im Haupt- und Finanzausschuss erfolgte eine Vorberatung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend den Darstellungen in der Sach- und Rechtslage in Wallersheim eine neue Fahrzeughalle mit 2 Stellplätzen sowie den erforderlichen Umkleide- und Hygienebereichen zu errichten. Der Bürgermeister wird ermächtigt die hierzu erforderlichen Planungsaufträge zu vergeben und mit der Ortsgemeinde Wallersheim eine neue Nutzungsvereinbarung abzuschließen.

TOP 16: Wahlplakatierung

Bezüglich des Landtagswahlkampfes beantragen verschiedene Parteien Wahlwerbung in Form von Plakaten.

Diese wurden geduldet, sofern die Plakate maximal die Größe DIN A1 aufweisen.

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Gibt es in der Verbandsgemeinde eine Satzung bezüglich der Wahlplakatierung oder kann man eine solche erlassen?

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Aufgrund welcher Rechtsgrundlage durften nur Plakate bis max. DINA A1 aufgehangen werden?

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Wurde in der Vergangenheit anders verfahren?

Um zukünftig Klarheit zu haben, wurde angeregt, eine entsprechende Satzung zu erlassen.

Nichtöffentliche Sitzung

Im nichtöffentlichen Teil erfolgte die Genehmigung der letzten Niederschrift.