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Prümer Rundschau
Ausgabe 15/2023
Verbandsgemeinde Prüm
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Anmeldung von Waldwildschäden

Die ordnungsgemäße und vor allem fristgerechte Anmeldung aller Wild- und Jagdschäden ist die Voraussetzung für die Geltendmachung eines jeden Ersatzanspruches.

Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn diese bis zum 1. Mai bzw. 1. Oktober angemeldet werden. Diese Termine sind gesetzliche Ausschlussfristen. Dies bedeutet, dass für später angemeldete Schäden kein Entschädigungsanspruch mehr besteht.

Die Anmeldung muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Anmeldeformulare können als PDF auf unserer Internetseite www.pruem.de über die Suchfunktion: „Wildschaden“ - „Schadensersatz bei Jagd- und Wildschäden“ - „Vordruck Anmeldung Wildschaden (landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich)“ abgerufen werden. Außerdem können diese

per E-Mail (lisa.wagner@vg-pruem.de) oder telefonisch unter (06551) 943-208 angefordert werden.

Wir empfehlen den Geschädigten und den Ersatzpflichtigen, die Angelegenheit einvernehmlich zu regeln.

Eine Einigung ist der schnellere und kostengünstigere Weg.

Zur schnellen und einfachen Ermittlung der Höhe des Waldwildschadens können Sie die WebApp zur Bewertung von Wildschäden im Wald unter folgendem Linknutzen:

https://bit.ly/3K8IlT1

Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
Fachbereich 1, Organisation und Finanzen