Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der zurzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, an dieser Prüfung teilzunehmen.
Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.
Die Termine sind für
Winterspelt: am 23.04.2025 um ca. 12:45 Uhr – 13:10 Uhr
Elcherath: 13:15 Uhr – 13:25 Uhr
jeweils +/- ½ Stunde
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.