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Prümer Rundschau
Ausgabe 16/2024
Aus den Gemeinden
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Friedhof

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Büdesheim

Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der zurzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, an dieser Prüfung teilzunehmen.

Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.

Der Termin ist:

am 22.04.2024 von ca. 12:15 Uhr – 12:40 Uhr +/- ½ Stunde

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Stadt/Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.

Büdesheim, 18.04.2024
Walter Post, Ortsbürgermeister