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Prümer Rundschau
Ausgabe 16/2024
Aus den Gemeinden
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Friedhof

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf den Friedhöfen der Ortsgemeinde Winterspelt

Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der zurzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, an dieser Prüfung teilzunehmen.

Zur Wahrung der Neutralität wird diese Prüfung durch ein unabhängiges Institut durchgeführt.

Die Termine sind für

Winterspelt: am 23.04.2024 um ca. 12:45 Uhr – 13:10 Uhr

Elcherath: 13:15 Uhr – 13:25 Uhr

jeweils +/- ½ Stunde

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Stadt/Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.

Winterspelt, 18.04.2024
Edgar Henkes, Ortsbürgermeister