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Prümer Rundschau
Ausgabe 17/2024
Aus den Gemeinden
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Friedhof

Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Fleringen

Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit an dieser Prüfung teilzunehmen.

Die Prüfung findet statt am:

Montag, den 29.04.2024 ab 18:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung, der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.

Fleringen, den 11.04.2024
Lothar Lamberty, Ortsbürgermeister