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Prümer Rundschau
Ausgabe 17/2024
Verbandsgemeinde Prüm
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Prüm für das Jahr 2024 vom 19.04.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 18.153.070 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 17.305.710 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)  — 847.360 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 1.629.820 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 1.033.220 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 2.734.850 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — -1.701.630 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 71.810 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel —  - 181.220 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf —  0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf —  0 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Verbandsgemeindewerk) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

zinslose Kredite —  1.080.000 €

verzinsliche Kredite  — 2.300.000 €

b)

Kredite zur Liquiditätssicherung  — 0 €

c)

Verpflichtungsermächtigungen —  0 €

§ 6 Gebühren und Beiträge für Sondervermögen

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt (Verbandsgemeindewerk):

1.

Schmutzwassergebühren nach Schmutzwassermengen einschl. Abwasserabgabe  — 4,00 €/cbm

2.

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser nach der gewichteten Abflussfläche  — 0,38 €/qm

3.

Gebühren für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen, soweit keine Gebühren nach der Schmutzwassermenge erhoben werden:

Fäkalschlammabfuhr, -reinigung und -beseitigung —  52,00 €/cbm

4.

Abwasserabgabe für Kleineinleiter —  17,90 €/Einwohner

5.

Kostenanteile der Gemeinden für die Entwässerung gemeindlicher Verkehrsflächen:

a)

Investitionskostenanteile  — 25,19 €/qm

b)

Vorausleistung laufende Kostenanteile  — 0,58 €/qm

§ 7 Umlagen

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl.S.415) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden sowie der Stadt Prüm eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf  — 29,0 v.H.

Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wird eine Sonderumlage in Höhe der Jagdpachteinnahmen in der Zeit vom 01.10.2022 - 30.09.2023 erhoben.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf  — 3,0 v.H.

§ 8 Eigenkapital

§ 9 Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen ist in der Anlage Stellenplan wie folgt festgesetzt:

1. Verbandsgemeinde Prüm (Beschäftigte und Beamte)  — 92,07

2. Verbandsgemeindewerk Prüm (Beschäftigte und Beamte)  — 16,00

Summe  — 108,07

Verbandsgemeinde Prüm, den 19.04.2024
gez. Aloysius Söhngen
(Bürgermeister)
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme und Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 29.04. bis 08.05.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.