Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 18.153.070 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 17.305.710 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 847.360 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 1.629.820 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.033.220 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.734.850 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -1.701.630 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 71.810 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — - 181.220 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf — 0 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Verbandsgemeindewerk) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| a) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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| zinslose Kredite — 1.080.000 € |
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| verzinsliche Kredite — 2.300.000 € |
| b) | Kredite zur Liquiditätssicherung — 0 € |
| c) | Verpflichtungsermächtigungen — 0 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt (Verbandsgemeindewerk):
| 1. | Schmutzwassergebühren nach Schmutzwassermengen einschl. Abwasserabgabe — 4,00 €/cbm | |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser nach der gewichteten Abflussfläche — 0,38 €/qm | |
| 3. | Gebühren für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen, soweit keine Gebühren nach der Schmutzwassermenge erhoben werden: | |
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| Fäkalschlammabfuhr, -reinigung und -beseitigung — 52,00 €/cbm | |
| 4. | Abwasserabgabe für Kleineinleiter — 17,90 €/Einwohner | |
| 5. | Kostenanteile der Gemeinden für die Entwässerung gemeindlicher Verkehrsflächen: | |
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| a) | Investitionskostenanteile — 25,19 €/qm |
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| b) | Vorausleistung laufende Kostenanteile — 0,58 €/qm |
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl.S.415) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden sowie der Stadt Prüm eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird festgesetzt auf — 29,0 v.H.
Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wird eine Sonderumlage in Höhe der Jagdpachteinnahmen in der Zeit vom 01.10.2022 - 30.09.2023 erhoben.
Der Umlagesatz wird festgesetzt auf — 3,0 v.H.
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2022 — 30.195.973 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2023 — 31.666.193 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2024 — 32.513.553 € |
Die Gesamtzahl der Planstellen ist in der Anlage Stellenplan wie folgt festgesetzt:
1. Verbandsgemeinde Prüm (Beschäftigte und Beamte) — 92,07
2. Verbandsgemeindewerk Prüm (Beschäftigte und Beamte) — 16,00
Summe — 108,07
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme und Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 29.04. bis 08.05.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.