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Prümer Rundschau
Ausgabe 17/2024
Verbandsgemeinde Prüm
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Ergebnisse aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 16.04.2024

Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.02.2024

Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.02.2024 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen der Verwaltung

Der Vorsitzende berichtete über die Reaktionen auf die am 27.02.2024 beschlossene Resolution für die weitere Zulassung der Behandlung von Kassenpatientinnen und –patienten in der Radiologie am Prümer St. Joseph-Krankenhaus. Alle angeschriebenen PolitikerInnen haben ihre Unterstützung zugesagt. Leider liegt noch keine Entscheidung der zuständigen Stelle vor.

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

3.1. Anfrage zur Verwendung einer Großspende (RM Hiltawski)

Die Anfrage wurde durch den Vorsitzenden beantwortet.

3.2. Anfrage zum Stand der Mittelverwendung bei den Spenden zur Hochwasserhilfe und des weiteren Vorgehens (RM Kinnen).

Die Anfrage wurde durch den Vorsitzenden beantwortet.

4. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

. /.

5. Geschäftsbericht der VHS Prüm

Die pädagogische Leiterin der VHS, Frau Hedwig Serwas, hat den Geschäftsbericht für das Jahr 2023 in der Sitzung vorstellt und erläutert.

Der Rat nahm zustimmend Kenntnis und dankte fraktionsübergreifend der pädagogischen Leiterin, den Dozenten sowie den MitarbeiterInnen der Verwaltung für die gute Arbeit.

6. Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters der Dozentenschaft der VHS Prüm

Gemäß § 3 der Satzung der Volkshochschule Prüm setzt sich der Vorstand zusammen aus der/dem Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Prüm als Vorsitzende/n, der/dem pädagogischen Leiter/in, deren/dessen Stellvertreter/in, einer/einem Vertreter/in der Dozentenschaft und der/dem Geschäftsführer/in.

Mit Ausnahme der/des Vorsitzenden und der/des Geschäftsführer(in)s werden die Mitglieder des Vorstandes vom Verbandsgemeinderat mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Nach dem Ausscheiden von Frau Edda Versteegen im Jahr 2017 wurde das Amt des Dozentenvertreters nicht neu besetzt. In der Dozentenkonferenz vom 12.04.2024 wurde Frau Christine Kohl aus dem Kreis der Dozent/innen als geeignete Kandidatin für das Amt der Dozentenvertretung vorgeschlagen.

Der Rat hat gemäß § 40 Abs. 5 2. Halbsatz GemO im Rahmen seiner Handlungsfreiheit beschlossen, die Wahl öffentlich durchzuführen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruhte gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GemO.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Dozentenkonferenz zu und wählt Frau Christine Kohl als Dozentenvertreterin für die Dauer von 5 Jahren.

7. Annahme von Sponsoring-Leistungen / Spenden

Der Verbandsgemeinderat hat nach § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO über die Annahme der Sponsoring-Leistungen / Spenden zu entscheiden.

Der Annahme von Sponsoring-Leistungen / Spenden wird zugestimmt:

Spender:

Verwendungszweck:

Betrag:

Kreissparkasse Bitburg-Prüm

Volkshochschule

2.000,00 €

8. Vorstellung der Energiebilanzen kommunaler Gebäude

Die Energiebilanzen kommunaler Gebäude wurden in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Die Unterlagen lagen den Ratsmitgliedern vor und waren im Ratsinformationssystem abrufbar.

9. 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm - Teilbereich Windenergie

Der Verbandsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 28.02.2023 die 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teilbereich Windenergie beschlossen.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) legt für die einzelnen Länder konkrete Flächenbeitragswerte fest, welche einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie darstellen. Die Flächenbeitragswerte müssen dann mit einem Zwischenziel für Ende 2027 (1,4 % der Landesfläche) und einem Endziel für Ende 2032 (2,2 % der Landesfläche) erreicht werden. In Rheinland-Pfalz ist nach § 1 S. 3 Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) vorgesehen, das Flächenziel von 2,2 % für Rheinland-Pfalz bereits bis zum 31.12.2030 zu erreichen.

Zuständig für das Erreichen dieser Flächenbeitragswerte ist grundsätzlich das Land (§ 3 Abs. 2 S. 1 WindBG). Das Land kann seine Pflicht gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WindBG dadurch erfüllen, indem es regionale Teilflächenziele festlegt, die in Summe den Flächenbeitragswert erreichen. Das Land Rheinland-Pfalz hat durch das LWindGG von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den einzelnen Planungsregionen regionale Teilflächenziele zugeordnet, die im Rahmen der Genehmigung der Regionalpläne von der Obersten Landesplanungsbehörde festgestellt werden. Nach Z 163 b LEP IV sind in den Regionalplänen die Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen.

Diese regionalen Teilflächenziele gelten jedoch nicht für die Kommunen als Träger der Bauleitplanung, diese sind nicht Adressat der Regelung (vgl. die Gesetzesbegründung zum LWindGG: LT-Drs. 18/8153 vom 28.11.2023, S. 10; vgl. auch die Stellungnahme von DOMBERT Rechtsanwälte vom 27.11.2023, S. 9).

Davon unberührt können die Träger der Bauleitplanung weiterhin Sonderbauflächen in den Flächennutzungsplänen darstellen (vgl. LT-Drs. 18/8153 vom 28.11.2023, S. 10). Diese können die regionalplanerischen Ausweisungen ergänzen beziehungsweise für die künftigen regionalplanerischen Ausweisungen eine Grundlage sein (LT-Drs. 18/8153 vom 28.11.2023, S. 10). Zu einer umfassenden Beschleunigung der Energiewende sollen alle Planungsebenen mit möglichst umfangreichen Ausweisungen für die Windenenergie beitragen (LT-Drs. 18/8153 vom 28.11.2023, S. 10).

Ziel der 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist es, die bestehenden Windenergiegebiete (Sonder-/Vorranggebiete der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teilfortschreibung Windkraft) auf eine Positivplanung umzustellen und für diese eine Rotor-Out-Regelung einzuführen. Mithilfe der Rotor-Out-Regelung wird eine effiziente Ausnutzung der Flächen ermöglicht. Im Sinne einer Konfliktminderung der verschiedenen Planungsebenen und in Anbetracht des § 2 Abs. 3 S. 2 LWindGG, wonach die Planungsgemeinschaft Rotor-Out-Regelungen festzulegen hat, ist es auch zielführend, bereits jetzt Rotor-Out-Regelungen festzulegen. Dadurch wird eine mögliche Übernahme und Ausweisung der Sondergebiete in der 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch die Planungsgemeinschaft Region Trier erleichtert.

Mit der Feststellung des regionalen Teilflächenziels durch die Oberste Landesplanungsbehörde wird die „Entprivilegierung“ der Windenergienutzung außerhalb der ausgewiesenen Windenergiegebiete erreicht, vgl. § 249 Abs. 2 BauGB, § 5 Abs. 3 S. 1 LWindGG.

Es ist nicht das Ziel, möglichst viele neue Windenergiegebiete auszuweisen. Mit der geplanten Umstellung der Rotor-In-Regelung auf eine Rotor-Out-Regelung und durch Anpassung der Vorranggebiete aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm der Region Trier - Teilfortschreibung Kapitel Energieversorgung / Teilbereich Windenergie - 2004 an die Vorgaben des LEP IV, 4. Änd. (reduzierter Siedlungsabstand von 900 m bzw. im Fall des Repowering von 720 m) können in den bestehenden Windenergiegebieten deutlich mehr Anlagen errichtet werden als nach dem bisherigen Planstand.

Mit der zusätzlichen Ausweisung des Sondergebietes Großlangenfeld wird der aus Sicht des OVG Koblenz (Urteil vom 21.12.2022 – 8 C 11490/21.OVG) ungerechtfertigte Wegfall dieses Sondergebietes geheilt. § 249 Abs. 5 BauGB steht dem nicht entgegen, da hier keine entgegenstehenden Darstellungen im Flächennutzungsplan erfolgen sollen, sondern die Ausweisungen der Vorranggebiete Windenergienutzung der Planungsgemeinschaft Region Trier ergänzt werden sollen.

Letztmalig hat sich der Verbandsgemeinderat Prüm in seiner Sitzung am 11.12.2023 mit dieser Angelegenheit befasst.

Zwischenzeitlich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per E-Mail vom 12.01.2024 gem. § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt. Ebenso erfolgte die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarstaaten gem. § 4 a Abs. 4 BauGB per E-Mail vom 12.01.2024. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer Veröffentlichung der Vorentwurfsunterlagen im Internet sowie einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024.

Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen.

Über diese hat der Verbandsgemeinderat im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen und die Änderungen und Ergänzungen in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Bei der Erstellung der Abwägungsvorschläge wurde nochmals die Rechtsanwaltskanzlei DOMBERT Rechtsanwälte Part mbB zur juristischen Beratung hinzugezogen.

Sofern die Entwurfsunterlagen fertiggestellt sind, ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB erneut die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Des Weiteren sind gem. § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 4 BauGB erneut die Nachbargemeinden, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarstaaten am Verfahren zu beteiligen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung sowie der Rechtsanwaltskanzlei DOMBERT Rechtsanwälte Part mbB zu folgen. Die Beschlussfassung erfolgt zu den Abwägungsvorschlägen im Gesamten.

Die beschlossenen Änderungen sind in die Planunterlagen einzuarbeiten.

Die Vorentwurfsunterlagen der 17. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teilbereich Windenergie werden, unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen/Ergänzungen, als endgültiger Entwurf anerkannt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Fertigstellung der Entwurfsunterlagen, die weiteren erforderlichen Beteiligungsverfahren gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 4 BauGB durchzuführen.

10. Beschaffung zweier Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W mit Beladung für die Freiwilligen Feuerwehren Büdesheim und Rommersheim (Vergabebeschluss)

Die Sach- und Rechtslage beinhaltet vertrauliche Aspekte der Angebote i. S. des § 5 der Vergabeordnung (VgV) sowie Aussagen zur fachlichen und persönlichen Leistungsfähigkeit.

Insoweit wird auf die vergaberelevanten Erläuterungen der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Prüm die Aufträge über die Lieferung zweier Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W für die Freiwilligen Feuerwehren Büdesheim und Rommersheim auf Grundlage der vorliegenden Angebote wie folgt zu vergeben:

Los 1

Brandschutztechnik Görlitz GmbH

Dr. - Kahlbaum-Allee 15

02826 Görlitz

mit der Brutto-Angebotssumme von 211.048,88 €

Los 2

Brandschutztechnik Görlitz GmbH

Dr. - Kahlbaum-Allee 15

02826 Görlitz

mit der Brutto-Angebotssumme von 199.046,54 €

Los 3

W. Schmitt GmbH Feuerwehrtechnik

Rheinstraße 182

56564 Neuwied

mit der Brutto-Angebotssumme von 106.473,32 €

Insgesamt: Rund 525.000 € für beide Fahrzeuge

11. Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Pronsfeld

Auf Grund der steigenden Anforderungen an die kommunalen Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätte, Schule und Feuerwehr) ergibt sich in der Ortsgemeinde Pronsfeld die Notwendigkeit den Bereich um die Schulstraße, in dem der Kindergarten, die Grundschule einschließlich Sporthalle, das Bürgerhaus als auch das Feuerwehrgebäude bisher untergebracht waren, neu zu ordnen.

So wurde seitens der Verbandsgemeinde Prüm bereits die Nutzung des Feuerwehrgebäudes bereits aufgegeben und die Feuerwehr provisorisch in einem Gebäude der Ortsgemeinde Pronsfeld in der Bahnhofstraße untergebracht.

Mittelfristig steht zu erwarten, dass auch das Gemeindehaus als solches nicht mehr entsprechend genutzt werden kann.

Zur Neuordnung des Bereiches war der Ankauf mehrerer Grundstücke erforderlich. Der gemeinschaftliche Grunderwerb durch Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde konnte inzwischen soweit vollzogen werden, dass nunmehr mit konkreten Planungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und eines Dorfgemeinschaftshauses begonnen werden kann. Beide Projekte sollen im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme geplant und errichtet werden.

Mit den Planungen der Gebäude soll das Bauamt der Verbandsgemeinde Prüm beauftragt werden.

Folgende Themen und Ziele der Neuordnung der Ortsgemeinde Pronsfeld zu einer neuen Dorfmitte sind angedacht:

1. Erweiterung der Kindertagesstätte

- bereits im Bau, bereits Teilnutzung der Kindertagesstätte im Bürgerhaus

- voraussichtliche Fertigstellung Ende 2025

2.

Neubau Feuerwehrgerätehalle/Gemeindehaus als Gemeinschaftsmaßnahme

3.

Neue Parkplätze für Personal und Eltern neben dem jetzigen Bürgerhaus

4.

Neue Zuwegung zur Schule, Kindertagesstätte, Turnhalle, mit Buswendemöglichkeit und Bushaltestelle für diese Einrichtungen

-> „Schulstraße“ wird zur reinen Anliegerstraße

5.

Anbindung der neuen Zuwegung an die B 410, sowie Einfädelungsspur in der B 410 für die neue Zuwegung und Zugleich Verkehrsberuhigung im Rahmen des Ausbaues der B 410 in 2025

6.

Bau einer Heizzentrale (Heizgebäude) zur Versorgung des Bereiches oder Anschluss Wärmenetz (Nutzung Abwärme eines größeren Unternehmens)

7.

Anlegung von Parkplätzen für die Feuerwehr und Gemeindehaus sowie Freiflächen bis zur Kirche Barrierefreier Zugang zur Kirche

8.

Erhalt des Wohnhauses „Langens“ (Älteste Gebäude in Pronsfeld) als „Eventhaus“

9.

Verbleibende Fläche entlang der neuen Zuwegung für Privatinvestoren

Nachdem der gemeinsame von der Ortsgemeinde Pronsfeld und der Verbandsgemeinde notwendige Grunderwerb durchgeführt werden konnte, beschließt der Verbandsgemeinderat die Planungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu beginnen. Die Planungen sollen vom Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt werden.

Der Planung und Umsetzung eines gemeinschaftlichen Projektes „Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrgerätehaus“ mit der Ortsgemeinde Pronsfeld wird zugestimmt.

12. Beschaffung eines Tragkraftspitzenanhängers TSA für die Freiwillige Feuerwehr Heckhuscheid

Laut den Haushaltsplanungen für das Jahr 2024 steht für die Freiwillige Feuerwehr Heckhuscheid die Beschaffung eines Tragkraftspritzenanhängers TSA als Ersatz für einen Tragkraftspritzenanhänger, aus den 1960 er, an.

Am 25.02.2024 wurde ein entsprechender Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gestellt.

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 wurden für die Beschaffung des Tragkraftspritzenanhängers TSA 33.000 € an Ausgaben eingeplant.

Durch Preissteigerungen konnte der veranschlagte Preis nicht verwirklicht werden.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Prüm beschließt, den Auftrag über die Lieferung eines Tragkraftspritzenanhängers für die Feuerwehreinheit Heckhuscheid an die Firma:

Trautwein GmbH, Industriestraße 7, 87734 Benningen

zum Bruttopreis von 38.009,65 €

13. Beschaffung dreier Netzersatzanlagen für die Freiwilligen Feuerwehren Bleialf, Feuerscheid und Winterspelt

Die Sach- und Rechtslage beinhaltet vertrauliche Aspekte der Angebote i.S. des § 5 der Vergabeordnung (VgV) sowie Aussagen zur fachlichen und persönlichen Leistungsfähigkeit.

Insoweit wird auf die vergaberelevanten Erläuterungen der nichtöffentlichen Sitzung verwiesen.

Nach Beratung beschließt der Verbandsgemeinderat Prüm, die Aufträge über die Lieferung dreier Netzersatzanlagen für die Freiwilligen Feuerwehren Bleialf, Feuerscheid und Winterspelt auf Grundlage der vorliegenden Angebote wie folgt zu vergeben:

Stromerzeuger SDMO J44 mit Schall & Wetterschutz (1 Stück)

Scheibe Energietechnik, Bergstraße 34, 35418 Buseck

mit der Brutto-Angebotssumme von 20.825,00 €

Stromerzeuger SDMO J33 mit Schall & Wetterschutz (2 Stück)

Scheibe Energietechnik, Bergstraße 34, 35418 Buseck

mit der Brutto-Angebotssumme von 39.270,00 €

Insgesamt: 60.095,00 €

14. Teilnahme am Programm "Interreg VI Großregion"

In der trinationalen Region Eifel-Ostbelgien-Éislek arbeiten Ostbelgien, das Großherzogtum Luxemburg und das Bundesland Rheinland-Pfalz bereits seit Jahrzehnten zusammen. Diese Zusammenarbeit soll durch eine ganzheitliche und nachhaltige Strategie für den grenzüberschreitenden Kooperationsraum gestärkt werden. Dazu haben sich die Akteurinnen und Akteure der trinationalen Region Eifel-Ostbelgien-Éislek am 24.November 2023 gemeinsam auf die vorliegende Strategie verständigt. Wir leben gerne hier und wollen, dass auch künftige Generationen und Besuchende sich hier wohlfühlen. Daher wollen wir zusammen mit anderen Akteurinnen und Akteuren unsere gemeinsame Region voranbringen, damit sie attraktiv, innovativ, resilient und zukunftsfähig bleibt.

Die Strategie schließt die Lücke zwischen den verschiedenen Ebenen der Regionalentwicklung. Dies betrifft u. a. das Raumentwicklungskonzept und das Interreg-Programm der Großregion sowie die nationalen, regionalen und kommunalen Entwicklungsvorgaben. Langfristig sollen dafür Potenziale und Komplementaritäten der Region besser aufeinander abgestimmt und genutzt, gemeinsame Herausforderungen angegangen und reduziert sowie allgemein die Lebensbedingungen für die Bevölkerung verbessert werden. Für die Umsetzung der vorliegenden Strategie wird eine Förderung durch das Programm Interreg VI Großregion angestrebt, wobei die Strategie über die Programmperiode hinaus gültig sein soll.

Als Grundlage für die künftige Zusammenarbeit wurde der Kooperationsraum in einer Raumanalyse mit Hinblick auf die Themenfelder Demographie, Arbeitsmarkt, Gesundheitsversorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Bodennutzung und Naturschutz, erneuerbare Energien, Mobilität sowie Kultur und Tourismus untersucht. Im Rahmen einer anschließenden SWOT-Analyse wurden die Stärken, Schwächen, Potenziale und Risiken aufgezeigt. Aktuell befindet sich die erforderliche Verwaltungsstruktur und deren Kofinanzierung in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zur Teilnahme am Programm notwendigen Verträge zu unterzeichnen.

15. Hilfeleistungsabkommen zwischen belgischen und Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Prüm

Mit der Verwaltungsvereinbarung vom 14.07.1998 zwischen den Gemeinden Hellenthal (NRW), der Gemeinde Büllingen und der VG Prüm sowie der Verwaltungsvereinbarung vom 05.02.1999 zwischen der Gemeinde St. Vith (Belgien) und der VG Prüm wurden gegenseitige Hilfeleistungen der Feuerwehreinheiten beim Bekämpfen von Bränden und der Hilfeleistung bei Unfällen vereinbart.

Über die Gemeinde Hellenthal wurde uns aktuell eine neue, aktualisierte Entwurfsfassung vorgelegt. Grund hierfür ist die Neuregelung der Zuständigkeiten in Belgien. Hier wurde eine Hilfeleistungszone deutschsprachiger Raum festgelegt, die für den Brand- und Katastrophenschutz zuständig ist.

Die Wehrleitung der VG Prüm und der Brand- und Katastrophenschutzinspekteur des Eifelkreises befürworten die länderübergreifende Zusammenarbeit, die sich in der Vergangenheit bewährt hat.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat uns auf Anfrage mitgeteilt, dass der Abschluss einer diesbezüglichen Verwaltungsvereinbarung vom Ministerium des Inneren (MdI) federführend überarbeitet werden muss unter Berücksichtigung der Vorschriften des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes - LBKG RLP sowie der Abkommen der Länder NRW und RLP.

Derzeit wird der Entwurf (Anpassungen an die Vorschriften des LBKG erfolgten bereits von der Wehrleitung) noch beim MdI bearbeitet.

Am 21.06.2024 soll die Vereinbarung in Hellenthal unterzeichnet werden, sofern die Stellungnahme des MdI vorliegt und evtl. Bedenken ausgeräumt wurden.

Der Verbandsgemeinderat befürwortet die länderübergreifende Zusammenarbeit der Feuerwehreinheiten der Verbandsgemeinde Prüm mit der Hilfeleistungszone durchsprachiger Raum (Belgien) und der Gemeinde Hellenthal (NRW) und beauftragt den Bürgermeister, die aktualisierte Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach Zustimmung des Ministerium des Innern (MdI) zu unterzeichnen.

Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.02.2024

Einwendungen gegen die Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates Prüm vom 27.02.2024 wurden nicht vorgebracht.

2. Mitteilungen der Verwaltung

Es lagen verschiedene Mitteilungen der Verwaltung vor.

3. Anfragen von Ratsmitgliedern

. /.

4. Beschaffung zweier Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF-W mit Beladung für die Freiwilligen Feuerwehren Büdesheim und Rommersheim (Einzelheiten)

Es erfolgten vergaberelevante Erläuterungen.

Die Beschlussfassung erfolgte unter TOP 10 der öffentlichen Sitzung.

5. Beschaffung dreier Netzersatzanlagen für die Freiwilligen Feuerwehren Bleialf, Feuerscheid und Winterspelt

Es erfolgten vergaberelevante Erläuterungen.

Die Beschlussfassung erfolgte unter TOP 13 der öffentlichen Sitzung.