Der Ortsgemeinderat Masthorn hat in öffentlicher Sitzung am 31.05.2024 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sonnenhorn in Masthorn“ im sog. Regelverfahren beschlossen (Planaufstellungsbeschluss).
Die Vorentwurfsunterlagen wurden in der Sitzung am 31.05.2024 vom Rat gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die o. g. Beschlüsse werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt etwa 700 m nordwestlich der Ortslage Masthorn, westlich der K 116 (Kreisstraße). Die vorgesehene Fläche wird derzeit vollständig landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 5,73 ha und liegt in der Flur 2 auf den Flurstücken Nrn. 1/4, 2/1, 3/1 und 524 teilweise sowie vollständig auf dem Flurstück 4.
Der Geltungsbereich grenzt an folgende Flurstücke an (jeweils in der Gemarkung Masthorn):
| Norden: | Flurstücknummer 523, Flur 2 |
| Osten: | Flurstücknummern 2/2, 3/2, 46/19, 46/20 und 46/25, jeweils Flur 2 sowie 28/1, Flur 1 |
| Süden: | Flurstücknummern 5 und 6, Flur 2 |
| Westen: | Flurstücknummern 44, 45, 25, 26 und 27, jeweils Flur 1 sowie 3/1 und 5, Flur 2 |
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von insgesamt ca. 6 MWp zu schaffen.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Details der Planung ergeben sich aus den Planvorentwurfsunterlagen.
Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Masthorn).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sonnenhorn in Masthorn“ (Sondergebiet Photovoltaik) erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Ausweisung einer Sonderbaufläche in der Ortsgemeinde Masthorn.
Die vom Ortsgemeinderat Masthorn in seiner Sitzung am 31.05.2024 gebilligten Planvorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Sonnenhorn in Masthorn“ (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung) liegen in der Zeit vom
26.04.2025 bis einschließlich 27.05.2025
im Foyer im Erdgeschoss bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Öffnungszeiten (Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planvorentwurfsunterlagen können in dem o. g. Zeitraum auch im Internet
unter www.pruem.de/bauleitplanung eingesehen werden.
In dem o. g. Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Während der o. g. Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311, 2. OG abgegeben werden.