Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 659.440 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 654.790 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | 4.650 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 5.600 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -5.600 € |
| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel | + 5.600 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf⇔ 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 40.000 € festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:
| 1. | Ortsgemeinde Fleringen | 14.000 € |
| 2. | Ortsgemeinde Wallersheim | 26.000 € |
Fälligkeit: am Ende jeden Haushaltsjahres
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024 | 102.027 € |
| voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 | 103.327 € |
| voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 | 107.977 € |
Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt:
Tariflich Beschäftigte | 8,53 |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 27.04. bis einschließlich 06.05.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.