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Prümer Rundschau
Ausgabe 18/2023
Aus den Gemeinden
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Wahlbekanntmachung / Ausfall der Urwahl

Der Wahlausschuss für die Wahl zum/zur Ortsbürgermeister/in in der Ortsgemeinde Hersdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.04.2023 festgestellt, dass kein Wahlvorschlag eingereicht worden ist.

Gemäß § 62 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz (KWG) i. V. m. § 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) findet die Urwahl nicht statt, wenn keine gültige Bewerbung eingereicht worden ist.

In diesem Falle wird die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister vom Gemeinderat gemäß den Bestimmungen des § 40 GemO gewählt. Die Wahl soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.

Wir geben den Wählerinnen und Wählern dies hiermit zur Kenntnis.

Hersdorf, den 25.04.2023
Karl Hansen
Erster Beigeordneter der Ortsgemeinde Hersdorf als Wahlleiter
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
- Wahlamt -