Lage des Plangebietes (blau umrandet)
Auszug aus der Plankarte (Geltungsbereich - - - - ) Gegenüberstellung wirksamer Flächennutzungsplan <gt; Flächennutzungsplanänderung
über die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Weinsheim gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 06.07.2021 die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Weinsheim beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm wurden zusammen mit den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet (Parkplatzplanung) im Rahmen der erforderlichen vereinfachten raumordnerischen Prüfung (VrP) gem. § 16 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm durchgeführt. Die Planvorentwurfsunterlagen der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes waren in der Zeit vom 02.07.2022 bis 29.07.2022 im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde Prüm einsehbar. Für die Öffentlichkeit bestand die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren und bis zum 11.08.2022 zur Planung zu äußern.
Der Verbandsgemeinderat Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 28.02.2023 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen, die Planentwurfsfassung gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Lage und Geltungsbereich:
Die vorliegende Planänderung zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm betrifft zwei einzelne Änderungspunkte in der Ortsgemeinde Weinsheim. Die beiden Änderungsflächen grenzen südöstlich sowie nordöstlich an das bereits großflächig bebaute Firmengelände der Firma Stihl und damit an das bestehende Industriegebiet in der Ortsgemeinde Weinsheim.
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich (Quelle: © Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisinformationen: © Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz, verändert).
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Anlass für die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Weinsheim sind konkrete Planungsabsichten der im Industriegebiet Weinsheim ansässigen Firma Stihl.
Die vorliegende Planänderung zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm betrifft zwei einzelne Änderungspunkte in der Ortsgemeinde Weinsheim. Im nördlichen Änderungsbereich soll ein Parkplatz für Mitarbeiter errichtet werden. Der südliche Änderungsbereich soll der Sicherung zukünftiger Wachstumspotentiale dienen.
Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von rund 8,5 ha und überdeckt teilweise den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industriegebiet“ sowie den planungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Teil der 8,5 ha Änderungsfläche sind 5,9 ha gewerbliche Baufläche und die Neuausweisung von ca. 2,6 ha Ausgleichsfläche.
Parallel zum laufenden Verfahren der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm wird der Bebauungsplan „ Industriegebiet“ seitens der Ortsgemeinde Weinsheim geändert (6. und 7. Änderung). Die Bebauungsplanaufstellung erfolgt jeweils im Regelverfahren mi zweistufigem Beteiligungsverfahren sowie Durchführung einer Umweltprüfung (Erarbeitung eines Umweltberichts gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB).
Eine Änderung der Inhalte des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB derzeit nicht entsprochen werden kann. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm wird die nördliche Änderungsfläche (Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans) als Grünfläche dargestellt. Die südliche Änderungsfläche (Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans) wird hingegen tlw. als „festgesetzte Ausgleichsfläche für Baugebiete“, tlw. als „Fläche für Acker, Grünland oder Sonderkulturen, Anreicherung mit naturnahen Elementen auf mind. 5% Anteil“ und tlw. als „Strukturreiches Gebiet mit Mindestanteil 15% naturnaher Elemente zur Einbindung von Ortsrändern“ dargestellt.
Im Rahmen der 11. Änderung soll daher – entsprechend den Zielen der verbindlichen Bauleitplanung – für den in Rede stehenden Änderungsbereich „Gewerbliche Baufläche / Industriegebiet“ dargestellt werden. Ferner erfolgt die Darstellung einer „Ausgleichsfläche für Bauvorhaben“.
Gemäß § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu:
| • | Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu Landesbiotopkartierung und Natura 2000 Gebiete) |
| • | Aussagen zu Landschaftsplanung / Grünordnerische Textfestsetzungen |
| • | Belange der Ver- und Entsorgung |
| • | Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie |
| • | Aussagen zum Immissionsschutz |
| • | Landschaftsplanerische Belange |
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| o | Aussagen zur Bestandssituation |
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| o | Artenschutzrechtliche Belange |
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| o | Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen |
| • | Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a. |
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| • | Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung |
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| • | Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden |
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| • | Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen |
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| • | Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne |
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| • | Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen |
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| o | Naturräumliche Gliederung |
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| o | Lage und Relief |
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| o | Geologie und Böden |
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| o | Wasserhaushalt |
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| o | Klima |
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| o | Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt |
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| o | Landschaftsbild und Erholung |
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| • | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens |
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| • | Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen |
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| • | Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete |
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| • | Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern |
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| • | Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen |
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| • | Aussagen zur Alternativenprüfung |
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| • | Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen |
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| • | Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung |
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| • | Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring) |
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| • | Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts |
Es liegen folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen im Beteiligungsverfahren vor:
| • | Biotop- und Nutzungstypenplan zur 6. Änderung des Bebauungsplans (Änderungsfläche Nr. 1) M 1:1000 |
| • | - Biotop- und Nutzungstypenplan zur 7. Änderung des Bebauungsplans (Änderungsfläche Nr. 2) M 1:1000 |
| • | - Vereinfachte raumordnerische Prüfung gemäß § 18 LPIG, Schreiben der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm vom 26.10.2022 |
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| o | Beschreibung des Planungsvorhabens |
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| o | Beteiligungsverfahren |
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| o | Stellungnahmen der betroffenen Fachbehörden (vgl. Auflistung und unten und Beschlussauszug vom 28.02.2023) |
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| o | Beurteilung der Vereinbarkeit des Planungsvorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung – Ergebnis |
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| o | Zusammenfassung |
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 (1) BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
| • | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 25.10.2022 (Baurecht: Hinweise zur Überschreitungsmöglichkeit gemäß § 19 (4) BauGB sowie zum FNP; Zu Naturschutz und Landespflege: Hinweise zur Erfassung der Fauna, zu externen Kompensationsflächen und zur „Überdachung“ der Stellplatzfläche mittels PV-Anlage; Wasserrecht: Hinweise zum angrenzenden Vlierbach) |
| • | Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Denkmalschutzbehörde, 25.10.2022 (Hinweis zur Anzeigepflicht von Funden) |
| • | Landes-Aktions-Gemeinschaft, Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., 06.07.2022 (Hinweise zum Artenschutz) |
| • | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, 05.07.2022 (Anmerkungen zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft) |
| • | Planungsgemeinschaft Region Trier, Trier, 27.06.2022 (Anmerkungen zu Belangen der Regionalplanung u.a.: zum Immissionsschutz, zu landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie zum Vorbehaltsgebiet Grundwassserschutz) |
| • | Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, 30.06.2022 (Hinweise zum Grundwasserschutz / Wasserversorgung, zur Abwasserbeseitigung sowie zur Starkregenvorsorge) |
| • | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, 04.07.2022 (Hinweise zum Immissionsschutz) |
| • | Verbandsgemeindewerk Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, 25.10.2022 (Anmerkungen zur entwässerungstechnischen Vorplanung) |
Anmerkung: Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 (1) BauGB keine Anregungen oder Stellungnahmen mit Inhalt umweltbezogener Informationen eingegangen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 (2) und 4 (2) BauGB berücksichtigt.
Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Der vom Verbandsgemeinderat Prüm in seiner Sitzung am 28.02.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Weinsheim (Planurkunde, Begründung mit Umweltbericht, Biotop- und Nutzungstypenpläne für die Änderungsbereiche, Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe oben und Beschlussauszug 28.02.2023) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung) liegen in der Zeit vom
16.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023
im Foyer des Erdgeschosses der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die o. g. Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können zusätzlich im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/
eingesehen werden.
Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Zudem können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift, E-Mail).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Weinsheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.