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Prümer Rundschau
Ausgabe 18/2023
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Lage des Plangebietes (blau schraffiert)

Auszug aus der Plankarte (Geltungsbereich - - - - )

Gemarkung Schwirzheim

Gemarkung Wawern

über die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ der Ortsgemeinde Weinsheim gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Weinsheim hat in öffentlicher Sitzung am 09.06.2021 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ im Regelverfahren beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB für die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ der Ortsgemeinde Weinsheim wurden zusammen mit den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der erforderlichen vereinfachten raumordnerischen Prüfung (VrP) gem. § 16 Raumordnungsgesetz i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm durchgeführt. Die Planvorentwurfsunterlagen der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ sowie der 11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm waren in der Zeit vom 02.07.2022 bis 29.07.2022 im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde Prüm einsehbar. Für die Öffentlichkeit bestand die Möglichkeit, sich über die Planungen zu informieren und bis zum 11.08.2022 zur Planung zu äußern.

Der Ortsgemeinderat Weinsheim hat in öffentlicher Sitzung am 02.03.2023 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen, die Planentwurfsfassung gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lage und Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ liegt im östlichen Randbereich des bestehenden Industriegebietes. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Gondelsheim, Flur 9, Flurstücke: 51, 52, 77/4 (tlw.), 50 und 57.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich (Quelle: © Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisinformationen: © Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz, verändert).

Hinzu kommen Flächen für externe Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) auf folgenden Flurstücken:

Die Lage der externen Kompensationsmaßnahmen ist aus den nachfolgenden, unmastäblichen Kartenunterlagen ersichtlich (Quelle: © Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisinformationen: © Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz, verändert)

Anlass, Ziel und Zweck der Planung:

Anlass der 6. Änderungsplanung ist die Planungsabsicht der langjährig ortsansässigen Firma Stihl AG & Co. KG über die Errichtung einer firmenbezogenen Stellplatzanlage. Die Plangebietsgröße beläuft sich auf etwa 2,40 ha und bietet ausreichend Platz für ca. 400 Stellplätze.

Die Änderungsfläche überplant einen Teil des Ur-Bebauungsplans “Industriegebiet“. Dieser setzt derzeit die in Rede stehende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft fest.

Für den Geltungsbereich der vorliegenden Planung wird im Zuge der Bebauungsplanänderung gem. § 1 Abs. 4 und Abs. 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein „eingeschränktes Industriegebiet“ festgesetzt. Die Nutzung innerhalb der in Rede stehenden Fläche wird entsprechend des Planvorhabens nur auf eine Stellplatznutzung beschränkt und steht nicht für die Errichtung von gewerblich orientierten Hochbauten zur Verfügung. Hochbauten und Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO sind nicht zulässig - mit Ausnahme von:

zweckgebundenen Anlagen wie z.B. Beleuchtungsanlagen und Schrankensystemen

Anlagen zur Oberflächenwasserrückhaltung und -beseitigung

Überdachung / Überbauung der Stellplatzanlage mit einer Photovoltaikanlage bzw. - modulen sowie Zubehöranlagen wie z.B. Trafostation

artenschutzbezogenen Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Gestaltung Toreinfahrt als bepflanzter Torbogen)

Die in Rede stehende Änderungsfläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Hierdurch besteht keine Deckungsgleichheit zwischen der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung, sodass sich die Bebauungsplanänderung formal derzeit nicht nach § 8 Abs. 2 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickeln kann. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm wird daher im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend geändert (11. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes).

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen (z. B. Aussagen zu Landesbiotopkartierung und Natura 2000 Gebiete)
  • Aussagen zu Landschaftsplanung / Grünordnerische Textfestsetzungen
  • Belange der Ver- und Entsorgung
  • Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
  • Aussagen zum Immissionsschutz
  • Landschaftsplanerische Belange
    • Aussagen zur Bestandssituation
    • Artenschutzrechtliche Belange
    • Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung
    • Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
    • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    • Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen
  • Biotop- und Nutzungstypenplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:1.000
  • Umweltbericht gemäß §§ 2 (4) und 2a BauGB mit u.a.
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
  • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen
    • Naturräumliche Gliederung
    • Lage und Relief
    • Geologie und Böden
    • Wasserhaushalt
    • Klima
    • Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
    • Landschaftsbild und Erholung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
  • Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
  • Aussagen zur Alternativenprüfung
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Es liegen folgende Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen im Beteiligungsverfahren vor:

  • Biotop- und Nutzungstypenplan M. 1:1.000; Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, Okt. 2020
  • Schallgutachten „6. Änderung des Bebauungsplans ‚Industriegebiet‘ Ortsgemeinde Weinsheim“, Schalltechnisches Beratungsbüro GSB, 04.05.2021
    • Hier werden Aussagen getroffen zu: Immissionsschutz- und planungsrechtlichen Grundlagen (Anlagenlärm, Zunahme des Verkehrslärms); Maßgebliche Immissionsorte Anlagenlärm; Digitales Simulationsmodell; Schallberechnungsprogramm und gewählte Einstellungen (Anlagenlärm, Betriebs- und Nutzungsbeschreibung, Emissionsdaten, Ermittlung der Geräuschimmissionen, Darstellung und Berechnung der Berechnungsergebnisse..)
  • Artenschutzgutachten: „Fachbeitrag Artenschutz: Bewertung des Vorkommens von gesetzlich geschützten Arten bei Überplanung von Ackerflächen hinsichtlich Avifauna, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken für den Bebauungsplan in Weinsheim „Industriegebiet, 6. Änderung“, Errichtung Mitarbeiterparkplatz Fa. Stihl in der Ortsgemeinde Weinsheim (VG Prüm)“, BG Natur, Dez. 2022
    • Hier werden Aussagen getroffen zu: Habitatstruktur, Avifauna, Reptilien Tagfalter, Heuschrecken sowie einer Konfliktanalyse und Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen
  • Entwässerungskonzeption zur 6. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet“, Büro PE Becker GmbH, Kall, Feb. 2023
    • Hier werden Aussagen getroffen zu: Schmutzwasserableitung, Niederschlagswasserableitung (Anlagen: Lageplan, Vordimensionierung Rückhaltevolumen)

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 25.10.2022 (Baurecht: Hinweise zur Überschreitungsmöglichkeit gemäß § 19 (4) BauGB sowie zum FNP; Zu Naturschutz und Landespflege: Hinweise zur Erfassung der Fauna, zu externen Kompensationsflächen und zur „Überdachung“ der Stellplatzfläche mittels PV-Anlage; Wasserrecht: Hinweise zum angrenzenden Vlierbach)
  • Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Denkmalschutzbehörde, 25.10.2022 (Hinweis zur Anzeigepflicht von Funden)
  • Landes-Aktions-Gemeinschaft, Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V., 06.07.2022 (Hinweise zum Artenschutz)
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, 05.07.2022 (Anmerkungen zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft)
  • Planungsgemeinschaft Region Trier, Trier, 27.06.2022 (Anmerkungen zu Belangen der Regionalplanung u.a.: zum Immissionsschutz, zu landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie zum Vorbehaltsgebiet Grundwassserschutz)
  • Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, 30.06.2022 (Hinweise zum Grundwasserschutz / Wasserversorgung, zur Abwasserbeseitigung sowie zur Starkregenvorsorge)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, 04.07.2022 (Hinweise zum Immissionsschutz)
  • Verbandsgemeindewerk Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, 25.10.2022 (Anmerkungen zur entwässerungstechnischen Vorplanung)

Anmerkung: Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Stellungnahmen mit Inhalt umweltbezogener Informationen eingegangen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Gemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB berücksichtigt.

Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Der vom Ortsgemeinderat Weinsheim in seiner Sitzung am 02.03.2023 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ (Planurkunde mit Textfestsetzungen, Bebauungsplanverkleinerung, Städtebauliche Begründung mit Umweltbericht, Biotop- und Nutzungstypenplan, Fachbeitrag Artenschutz, Entwässerungskonzept, Schalltechnisches Gutachten) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe oben und Beschlussauszug 02.03.2023) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung) liegen in der Zeit vom

16.05.2023 bis einschließlich 16.06.2023

im Foyer des Erdgeschosses der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die o. g. Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können zusätzlich im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/

eingesehen werden.

Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten lassen. Zudem können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm abgegeben werden (schriftlich, zur Niederschrift, E-Mail).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ der Ortsgemeinde Weinsheim gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Weinsheim, den 27.04.2023
gez.
Peter Meyer
Ortsbürgermeister