In den Fluren der Ortsgemeinde ist vermehrt zu sehen, dass nicht mehr brauchbare Weidezäune an den Wegerändern und entlang von Schutzhecken achtlos dem Verfall überlassen werden.
Die Ortsgemeinde bittet daher alle Grundstückseigentümer bzw. die Pächter von den betroffenen landwirtschaftlichen Flächen, diese zu entfernen (entfernen heißt NICHT zum Nächsten oder in die Flurhecken zu schieben) oder instand zu setzen.
Ansonsten können die Wegeränder nicht ordnungsgemäß gemulcht und die Flurhecken an diesen Stellen nicht geschnitten werden.