Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 18/2026
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Buchet vom 03.03.2026

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Genehmigung Niederschrift vom 09.12.2025

Die Niederschrift wurde genehmigt.

TOP 2: 21. Fortschreibung der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Prüm im Bereich der Ortsgemeinde Sellerich

Die Firma Gaia mbh aus Lambsheim beabsichtigt die Errichtung einer 16,77 ha großen Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortsgemeinde Sellerich auf den Grundstücken Gemarkung Sellerich, Flur 12, Flurstücke 100 (tlw.), 101, 116 (tlw.) und 121 (tlw.).

Voraussetzung hierfür ist die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung eines Sondergebiets (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Sellerich).

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Sellerich ist die Fläche derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Darstellung der 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt als Sonderbaufläche.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 die 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für den Teilbereich der Ortsgemeinde Sellerich beschlossen (Feststellungsbeschluss).

Gem. § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung RLP bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzungen oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Sofern Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes die Grundzüge der Gesamtplanung nicht betreffen, bedürfen sie nur der Zustimmung derjenigen Ortsgemeinden die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (hier: Auw bei Prüm, Brandscheid, Buchet, Gondenbrett, Prüm, Watzerath).

Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritten der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

Der Ortsgemeinderat Buchet stimmt dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 09.12.2025 zur 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm für einen Teilbereich der Ortsgemeinde Sellerich zu.

TOP 3: Ergänzung der Satzung über die im Zusammenhang bebaute Ortslage Buchet-Halenfeld - Planaufstellungsbeschluss und Beteiligungsverfahren

Der Vorhabenträger und die Ortsgemeinde Buchet beabsichtigen im Ortsteil Halenfeld für den Bereich der Flurstücke 36/2 (tlw.), 62 (tlw.), 63 (tlw.),64 (tlw.) sowie 75/1 (tlw.) der Flur 13, Gemarkung Buchet den Erlass einer Ergänzungssatzung.

Mit der Ergänzungssatzung wird Baurecht für je drei Bauflächen nördlich und südlich der Straße am nordöstlichen Siedlungsrand geschaffen, um jungen Bauwilligen aus Buchet und Halenfeld die dauerhafte Ansiedlung in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen.

Der Rat sich bereits in seiner Sitzung am 06.11.2024 mit der Angelegenheit befasst.

Details der Planung ergeben sich aus den Vorentwurfsunterlagen.

Finden diese die Zustimmung des Rates, können die erforderlichen Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden erfolgen.

Die während der o. g. Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen werden bei der Verwaltung gesammelt und dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt

Der Ortsgemeinderat Buchet beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Ortsteil Halenfeld gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Verwaltung wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Satzungsvorentwurf wird als endgültiger Entwurf anerkannt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Alt. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen. Ebenso soll die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen erfolgen sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

TOP 4: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

-

Ein Putzschrank für das Gemeindehaus wurde angeschafft

-

ein Werkstattwagen für den Gemeindearbeiter wurde angeschafft

-

der Umbau des Feuerwehrhauses soll im April je nach Wetterlage beginnen

-

Sanierung Prümerweg: die Ausarbeitung der zu erwartenden Kosten durch die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm steht noch aus

TOP 5: Anfragen Ratsmitglieder

Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 6: Einwohnerfragestunde

- / -