TOP 1: Einwohnerfragestunde
Die Fragen der Einwohner zu:
| 1. | Sachstand Projekt Ausbau der Straße Graf-Hartard/Rammenfeld |
| 2. | Mehrere Webseiten über Schönecken |
| 3. | Sachstand weitere Nutzung des Pfarrheimes |
| 4. | Bürgerbus und autonomes Fahren |
wurden beantwortet.
TOP 2: Nachbesetzung Revierleitung im Kommunalwald-Revier Weinsheim
Der aktuelle staatliche Revierleiter im Forstrevier Weinsheim, Herr FAR Wolfram Dries, tritt zum 01.08.2026 in den Ruhestand. Daher ist eine Nachbesetzung der Revierleitung notwendig.
Da das Forstrevier Weinsheim zu 100 Prozent aus Kommunalwald besteht, haben die waldbesitzenden Gemeinden gemäß LWaldG das alleinige Auswahlrecht bei einer staatlichen Neubesetzung. Dies sind die Ortsgemeinden Hersdorf, Kleinlangenfeld, Schönecken, Schwirzheim, Wallersheim und Weinsheim.
Für die Neubesetzung haben sich alle Ortsgemeinden bereits 2025 entschieden. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat nach dieser Entscheidung Ende 2025 eine interne Stellenausschreibung durchgeführt. Daraufhin haben sich drei Kandidaten beworben.
Ein durch die Ortsgemeinden gebildetes Auswahlgremium entschied sich in einer separaten Sitzung einvernehmlich für Frau Cathrin Caje.
Diese Entscheidung muss nun in jedem einzelnen Ortsgemeinderat offiziell durch einen formalen Beschluss bestätigt werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss, Frau Cathrin Caje als Nachfolgerin von Herrn Wolfram Dries in der Revierleitung des Forstreviers Weinsheim vorzusehen.
TOP 3: Anpassung der Mietpreise für gemeindliche Einrichtungen
Nach Beratung wurde die Staffelung der Mietpreise für das Forum im Flecken FIF neu festgelegt.
Die neuen Preise werden in Kürze auf der Internet-Seite der Ortsgemeinde
www.schoenecken.de veröffentlicht.
TOP 4: Bau einer Dach-PV-Anlage auf dem FiF
Die Ortsgemeinde Schönecken hat zwei Varianten zur Errichtung einer PV-Anlage untersuchen lassen:
Eine PV-Aufdachanlage mit Batteriespeicher inkl. Überschusseinspeisung mit Investitionskosten von rund 103.000 €, sowie eine PV-Aufdachanlage in Volleinspeisung mit Investitionskosten von rund 85.000 €.
Die Anlage mit Volleinspeisung ist die wirtschaftlichere Lösung.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Bau der Aufdachanlage mit Volleinspeisung.
Der Ortsbürgermeister wurde beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
TOP 5: 1. Nachtragshaushaltssatzung und –plan der Ortsgemeinde Schönecken für das Jahr 2026
Dem Ortsgemeinderat lag die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan der Ortsgemeinde Schönecken für das Haushaltsjahr 2026 zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2026 wird die Finanzierung der PV-Aufdachanlage in Volleinspeisung auf dem Forum im Flecken (FiF) sichergestellt.
Nach Beratung beschloss der Rat die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2026.
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die im Plan 2026 nunmehr vorgesehene Kreditaufnahme von 85.000 € bei Bedarf und im pflichtgemäßen Ermessen vorzunehmen.
Bei der geplanten Investitionsmaßnahme handelt es sich um eine sog. „rentierliche Investition“, die zudem auch zur Erreichung der Klimaschutzziele beiträgt.
Der zu erwartende Kapitaldienst wird durch den Ertrag aus der Anlage gedeckt.
TOP 6: Planung von Windenergieanlagen im Gemeindewald „Webbüsch“
Die Firma Alterric plant den Bau von 2 - 3 Windkraftanlagen im Gemeindewald.
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, das Vorhaben zu unterstützen und stellte die Bereitstellung der benötigten Flächen in Aussicht.
TOP 7: Erlass einer Satzung nach § 25 BauGB (besonderes Vorkaufsrecht) im Bereich des Kurparks "Auf dem Damm" für die Grundstücke Gemarkung Schönecken, Flur 5, Flurstücke Nr. 179/9, 10, 13/1, 13/2, 14/1, 14/2, 16/1, 16/2, 17/1, 17/2, 18/1, 18/2, 19/1, 19/2, 21/2, 21/3, 21/4, 23/2
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zieht die Ortsgemeinde Schönecken städtebauliche Maßnahmen im Geltungsbereich der Satzung in Betracht.
Der gemeindliche Kurpark erstreckt sich sowohl über Grundstücke im Eigentum der Ortsgemeinde Schönecken als auch im Privateigentum. Die privaten Grundstücke wurden von der Ortsgemeinde gepachtet und im Einvernehmen mit den derzeitigen Eigentümern für den Kurpark genutzt. Die Erhaltung und Entwicklung des gemeindlichen Kurparks sollen durch das Vorkaufsrecht sichergestellt werden.
Nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde in diesen Fällen durch besondere Satzung ein Vorkaufsrecht begründen. Ein entsprechender Satzungsentwurf lag dem Rat zur Beschlussfassung.
Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird der Satzungsentwurf als Satzung beschlossen.
TOP 8: Herstellung des Einvernehmens der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB
TOP 8.1: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung Schönecken, Flur 58, Nr. 60
Das Einvernehmen wurde mit Einschränkungen erteilt.
TOP 8.2: Bau einer Garage und eines Carportes auf dem Grundstück Gemarkung Wetteldorf, Flur 56, Nr. 129
Das Einvernehmen wurde mit Einschränkungen erteilt.
TOP 8.3: Bau einer elektronischen Info-Stehle auf dem Grundstück Gemarkung Schönecken, Flur 58, Nr. 101/11
Das Einvernehmen wurde erteilt.
TOP 9: Annahme von Spenden
Spende über 300,- € für das KiJu-Programm der Gemeinde vom „Nikolaus“ Stephan Schmitz. Die Annahme der Spende wurde beschlossen.
TOP 10: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister informierte zu folgenden Themen:
| - | Aufstellen einer Cortenstahl-Plastik zur Schönecker Eierlage in der Teichstraße |
| - | Bau einer Wartehalle am Busplatz KiTa/Grundschule |
TOP 11: Anfragen von Ratsmitgliedern
Folgende Anfragen der Ratsmitglieder wurden vom Ortsbürgermeister beantwortet:
| - | Sicherheit am Radweg Richtung Dingdorf |
| - | Ungepflegte Gräber auf dem Friedhof |
| - | Ordnung im Jugendraum |
| - | Verlegung des Pflasters in der Von-Hersel-Straße durch die GlasfaserPlus |
Beraten wurde über Personal-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten.