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Prümer Rundschau
Ausgabe 18/2026
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Bleialf vom 04.03.2026

Nicht öffentliche Sitzung

Im nicht öffentlichen Teil wurde über Grundstücksangelegenheiten und Vergaben beraten.

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Niederschriften der Sitzungen vom 03.12.2025 und 28.01.2026

Da gegen die Niederschriften der Sitzungen vom 03.12.2025 und vom 28.01.2026 keine Einwände erhoben wurden, gelten diese als vom Rat gebilligt.

TOP 2: Mitteilungen der 1. Beigeordneten

Die Beigeordnete informierte über folgenden Themen:

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Ausscheiden des Ratsmitgliedes Martin Hack aus dem Ortsgemeinderat Bleialf, Verpflichtung von Frau Carina Brink-Spoo alles neues Ratsmitglied

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Betreuung Grillhütte

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Begehung Poststraße – Eigentümerzustimmungen

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Wasserschaden Bauhof

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Wirtschaftswegeausbau

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Wegeschäden Wirtschaftswege (u.a. Bereich Hamburg)

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Genehmigung Haushaltsplan/-satzung 2026 durch die Kreisverwaltung

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Wahltag 22.03.2026

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Heckenschnitte

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Beetpatenschaften an öffentlichen Straßen

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SWR Beitrag über Bereiche Brandscheider Weg, Hamburg

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Straßenschlussvermessung „Im Brühl“

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Beleuchtung „Auf Kellerspesch“

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Beschädigung Straßenlaternen Bahnhofstraße

TOP 3: Anfragen von Ratsmitgliedern

Anfragen bzw. Informationen lagen zu folgenden Themen vor:

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Straßennamenschilder (Info und Anfrage)

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Zustand Geräte Spielplatz Steinackerring

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Info über „Förderverein für regionale Entwicklung e.V.“

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Mobile Jugendarbeit, Temin 14.04.2026

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„Umfeld“ Neubaugebiet Poststraße

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Ostereieraktion für Kinder, Termin 20.03.2026

TOP 4: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a GemO

Einwohnerfragen lagen nicht vor.

TOP 5: Erschließung Neubaugebiet "Poststraße"

Am 29.01.2026 hat ein Versorgertermin mit Vertretern der Ortsgemeinde Bleialf, der Verbandsgemeinde Prüm, der Westnetz GmbH, der KNE AöR und dem Ingenieurbüro Karst Ingenieure GmbH stattgefunden. Auch wenn viele Aspekte im Hinblick auf die Erschließung des Neubaugebiets geklärt werden konnten, sind dennoch Entscheidungen des Ortsgemeinderats erforderlich.

Für die Herstellung der Erschließungsstraße (inklusive Gehwege, Muldenrinne, etc.) wurde vorgeschlagen, sich an den für den Ausbau der Poststraße verwendeten Materialien zu orientieren bzw. diese zu verwenden. Die Materialien werden von Herrn Karst in der Sitzung vorgestellt. Darüber hinaus wird Herr Karst über einige weitere wichtige Punkte informieren.

Weiterhin wurde für die Vermessung des Neubaugebiets ein Angebot beim Vermessungsbüro Mayer, 54634 Bitburg eingeholt. Es wurden zwei mögliche Varianten für die Vermessung vorgeschlagen:

1. Klassische Teilungsvermessung mit unmittelbarer Vermarkung

Bei dieser Variante erfolgt die Vermessung und Vermarkung (setzen der Grenzpunkte) der neuen Grenzpunkte direkt im Zuge der Neuaufteilung.

Diese Variante hat den Vorteil, dass die Kosten etwas geringer ausfallen im Vergleich zu Variante 2. Von Nachteil ist, dass die gesetzten Grenzmarken im Rahmen des späteren Straßenausbaus beschädigt oder entfernt werden können und wieder neu gesetzt werden müssen. Das würde zusätzliche Kosten nach sich ziehen.

Summe gemäß Kostenschätzung: 33.116,43 €

2. Sonderung mit Vermarkung nach Straßenausbau

Hier erfolgt zunächst die Parzellierung (Sonderung) ohne Vermarkung in der Örtlichkeit. Die Grenzpunkte werden erst nach Abschluss des Straßenausbaus gesetzt.

Diese Variante bietet den Vorteil, dass die Grenzmarken nicht durch den Straßenausbau gefährdet sind. Nachteilig ist, dass diese Vorgehensweise mit etwas höheren Kosten verbunden ist.

Summe gemäß Kostenschätzung: 35.722,07 €

Aufgrund der verhältnismäßig geringen Mehrkosten wurde die Variante zwei im Versorgertermin bevorzugt.

In der Sitzung haben Vertreter des Ingenieurbüros den Ratsmitgliedern den Stand der Planungen der Straße sowie der Ver- und Entsorgungsanlagen erläutert.

Zu klären sind in verschiedenen Bereichen ggfs. noch eine Grundstücksvereinigung sowie Grundstückszuschnitte insbesondere im Bereich der Grünanlagen.

Weiterhin stehen noch Abstimmungen in Sachen Glasfaserausbau an.

Seitens des Ingenieurbüros wurden insbesondere nachfolgende Empfehlungen für die Umsetzung der Baumaßnahme ausgesprochen:

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Oberbodenablagerungen im Neubaugebiet

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Verwendung Schottermaterial im Straßenbau

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Verwendung Baumaterialen anlog zu der Straßenausbaumaßnahme Poststraße

Zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten wird seitens des Ingenieurbüros vorgeschlagen, in den Grundstückskaufverträgen nachfolgende Duldungspflichten für öffentliche Anlagen auf den Privatgrundstücken mit den Eigentümern zu vereinbaren:

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Rückstützen der Bordanlagen

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Fundamente der Straßenlaternen

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Abböschungen infolge Höhenlage der Verkehrsanlage

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1 Meter Freihaltezone (Einfriedung, Bepflanzung pp.) im Bereich der Wendeanlage

Nach Beratung fasste der Ortsgemeinderat nachfolgenden Beschluss:

Der in der Sitzung vorgeschlagenen Verwendung der Materialen wurde zugestimmt. Die Vermessung bzw. Vermarkung erfolgt nach Variante 2 (Sonderung mit Vermarkung nach Straßenbau). Die Verwaltung wurde beauftragt, das Vermessungsbüro entsprechend zu beauftragen.

Weiterhin wurde beschlossen, die vorgenannten Duldungspflichten der Eigentümer in die späteren Grundstückskaufverträge aufzunehmen.

Nach Klärung der noch offenen Fragen soll die Baumaßnahme ausgeschrieben werden. Über die Vergabe entscheidet der Ortsgemeinderat in einer späteren Sitzung.

TOP 6: Erweiterung Kindertagesstätte Bleialf

Beginnend ab dem Jahre 2021 wurde die Ortsgemeinde Bleialf als Bauträger der Kindertagesstätte Bleialf vom Kreisjugendamt über die Notwendigkeit des Ausbaus der KiTa Bleialf informiert. Die KiTa sollte um drei, nachher zwei Gruppen, erweitert werden.

Zur Erweiterung der KiTa wurde im Jahr 2021 das an die KiTa grenzende Grundstück „Bahnhofstraße 9 und 11, Gemarkung Bleialf, Flur 8, Flurstücke Nr. 4/1, 4/2 und 5“ (ehemalige Metzgerei Tix) von der Ortsgemeinde Bleialf erworben. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude wurde im Jahr 2023 zurückgebaut. An den entstandenen Abrisskosten haben sich die Einzugsgemeinden der Kindertagesstätte Bleialf gemäß geltender Zweckvereinbarung beteiligt. An den Kosten des Erwerbs jedoch nicht.

Im Herbst 2025 stellte sich heraus, dass die Erweiterung der KiTa Bleialf nicht mehr erforderlich ist, insbesondere nicht mehr in diesem Umfang. Dies liegt an einer Neubewertung der Bedarfsplanung, welche unmittelbare Auswirkung auf die Betriebserlaubnis hat. In der Sitzung am 28.01.2026 wurde von der Ortsgemeinde Bleialf der sofortige Planungsstopp der Baumaßnahme beschlossen (auf die Niederschrift wird verwiesen).

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine geringfügige Erweiterung der KiTa Bleialf voraussichtlich weiterhin notwendig ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung wartet auf entsprechende Rückmeldung der Kreisverwaltung, das künftige Raumkonzept betreffend. Auch hier sollen Änderungen erfolgen, die die Betriebserlaubnis und eventuell erforderliche Um- und Anbauten betreffen.

Sobald neue Informationen vorliegen, wird sich die Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert mit den Einzugsgemeinden der KiTa Bleialf in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Für die Ortsbürgermeister der Einzugsgemeinden der KiTa Bleialf stellt sich nun die Frage, was in der Zwischenzeit mit dem o. g. Grundstück passiert. Die Einzugsgemeinden erkennen an, dass nicht das gesamte Grundstück für die KiTa erforderlich ist und dass die Ortsgemeinde Bleialf den Ankauf alleine finanziert hat. Sofern das Grundstück nicht für Zwecke der KiTa genutzt wird, sondern anderweitig „vermarktet“ wird, möchten die Einzugsgemeinden ihren Anteil an den Abrisskosten erstattet bekommen.

Nach Beratung fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Es wird schriftlich festgehalten, dass sich die Einzugsgemeinden der KiTa Bleialf gemäß Zweckvereinbarung an den Abrisskosten der ehemaligen Metzgerei Tix beteiligt haben. Das Grundstück bleibt vorerst in seiner bisherigen Nutzung unverändert, bis eine eindeutige Rückmeldung der Kreisverwaltung vorliegt, in welchem Umfang die KiTa erweitert werden muss. Die Ortsgemeinden setzen sich erneut zusammen, sofern eine anderweitige Nutzung des Grundstücks geplant wird. Das erworbene Grundstück darf wie bisher als Parkplatz (u.a. für die KiTa) gebührenfrei genutzt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einzugsgemeinden entsprechend zu informieren.