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Prümer Rundschau
Ausgabe 18/2026
Aus den Gemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nimsreuland für das Jahr 2026 vom 22.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt (unverändert)

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

gegenüber

verändert

nunmehr

 

bisher

um

festgesetzt auf

 

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

129.920

0

129.920

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen

159.170

0

159.170

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag (-)

-29.250

0

-29.250

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

-25.680

0

-25.680

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

10.830

0

10.830

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

10.830

0

10.830

der Saldo aus

Investitionstätigkeit

0

0

0

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

25.680

0

25.680

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden rückwirkend zum 01.01.2026 wie folgt neu festgesetzt:

 

von bisher

auf

Grundsteuer A

190 v.H.

260 v.H.

Grundsteuer B

170 v.H.

400 v.H.

Die Steuersätze für den Bereich der Gewerbesteuern und der Hundesteuern werden nicht verändert.

Die §§ 2 und 3 sowie 5 und 6 werden nicht verändert.

Ortsgemeinde Nimsreuland, den 22.04.2026
gez. Cremer
(Ortsbürgermeister)
Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 04.05. bis 12.05.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.