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Prümer Rundschau
Ausgabe 19/2023
Verbandsgemeinde Prüm
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Prüm für das Jahr 2023 vom 08.05.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf —  17.543.590 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 16.073.370 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)  — 1.470.220 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf —  2.073.210 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  325.485 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  3.169.250 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — -2.843.765 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 770.555 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel  — - 8.265 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf —  1.000.000 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 0 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Verbandsgemeindewerk) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

zinslose Kredite  — 66.000 €

verzinsliche Kredite  — 1.100.000 €

b)

Kredite zur Liquiditätssicherung —  0 €

c)

Verpflichtungsermächtigungen  — 0 €

§ 6

Gebühren und Beiträge für Sondervermögen

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt (Verbandsgemeindewerk):

1.

Schmutzwassergebühren nach Schmutzwassermengen einschl. Abwasserabgabe  — 3,70 €/cbm

2.

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser nach der gewichteten Abflussfläche  — 0,35 €/qm

3.

Gebühren für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen, soweit keine Gebühren nach der Schmutzwassermenge erhoben werden:

Fäkalschlammabfuhr, -reinigung und -beseitigung  — 50,00 €/cbm

4.

Abwasserabgabe für Kleineinleiter  — 17,90 €/Einwohner

5.

Kostenanteile der Gemeinden für die Entwässerung gemeindlicher Verkehrsflächen:

a) Investitionskostenanteile —  25,19 €/qm

b) Vorausleistung laufende Kostenanteile —  0,55 €/qm

§ 7

Umlagen

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl.S.415) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden sowie der Stadt Prüm eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 29,0 v.H.

Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wird eine Sonderumlage in Höhe der Jagdpachteinnahmen in der Zeit vom 01.10.2021 - 30.09.2022 erhoben.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 3,0 v.H.

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021  — 28.332.151 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022  — 29.669.601 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023  — 31.139.821 €

§ 9

Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen ist in der Anlage Stellenplan wie folgt festgesetzt:

1.

Verbandsgemeinde Prüm (Beschäftigte und Beamte)  — 89,86

2.

Verbandsgemeindewerk Prüm (Beschäftigte und Beamte)  — 16,00

Summe  — 105,86

Verbandsgemeinde Prüm, den 08.05.2023
gez. Aloysius Söhngen
(Bürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme und Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 15.05. bis 24.05.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.