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Prümer Rundschau
Ausgabe 19/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntgabe zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Auw

- - - Geltungsbereich Klarstellungssatzung/ - - - Geltungsbereich Ergänzungssatzung

Aufgrund eines Fehlers bei der Angabe des Geltungsbereiches (fehlerhafte Flurbezeichnung) in der Bekanntgabe zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Auw bei Prüm in der Ausgabe der Prümer Rundschau vom 26.04.2025 wird der Aufstellungsbeschluss sowie die Veröffentlichung der Planunterlagen hiermit erneut bekannt gegeben:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Auw bei Prüm

Der Ortsgemeinderat Auw bei Prüm hat in öffentlicher Sitzung am 13.03.2025 die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Ortslage Auw gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 34 Abs. 4 S. 2 BauGB (Planaufstellungsbeschluss) sowie die Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Lage und Geltungsbereich des Plangebiets:

Der Geltungsbereich der Klarstellungssatzung geht aus der obenstehenden, nicht maßstäblichen Planzeichnung hervor. Der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung geht ebenfalls aus der Planzeichnung (siehe rote Abgrenzung) hervor.

Die Teile der Ergänzungssatzung umfassen in der Gemarkung Auw folgende Grundstücke:

Flur 2, Flurstück 62 teilweise

Flur 3, Flurstück 49 teilweise

Flur 4, Flurstück 83/2 teilweise

Flur 2, Flurstücke 13 teilweise

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel der Ortsgemeinde ist es, unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen und nachhaltigen Entwicklung den bebauten Ortslagenbereich eindeutig abzugrenzen und in Ergänzungsbereichen bisherige Außenbereichsflächen in moderatem Umfang als neue Bauflächen in die Ortslage einzubeziehen.

Details ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Auw bei Prüm für die Ortslage Auw gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

Die vom Ortsgemeinderat Auw bei Prüm in seiner Sitzung am 13.03.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmten Entwurfsunterlagen der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Auw bei Prüm und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

10.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:

1.

Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung

2.

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

(Informationspflicht nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung

3.

Plankarte mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen

4.

Textfestsetzungen

5.

Begründung

6.

Fachbeitrag Naturschutz

7.

Biotoptypenplan

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g.

Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Auw bei Prüm für die Ortslage Auw gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Auw bei Prüm, 28.04.2025
gez.
Alexander Nosbers, Ortsbürgermeister