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Prümer Rundschau
Ausgabe 19/2026
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Olzheim vom 26.02.2026

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Feststellung der Niederschrift der Sitzung vom 19.01.2026

Gegen die Niederschrift wurden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

TOP 2: Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf Koppnig/Hinter Koppnig" zur Ausweisung eines Sondergebiets Photovoltaik - Abwägung und Satzungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat Olzheim hat in öffentlicher Sitzung am 19.01.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“ (Sondergebiet Photovoltaik) im Regelverfahren beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben/E-Mail vom 26.10.2023, ebenso wie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB. Mit den während der o. g. Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat sich der Ortsgemeinderat Olzheim in öffentlicher Sitzung am 26.06.2025 befasst und entsprechende Abwägungsentscheidungen getroffen, die in der weiteren Planung berücksichtigt worden sind.

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet erfolgte vom 30.08.2025 bis einschließlich 30.09.2025. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte durch E-Mail vom 29.08.2025 mit Fristsetzung bis 30.09.2025.

Während dieser Verfahren sind Stellungnahmen eingegangen. Über diese hat der Ortsgemeinderat Olzheim im Rahmen der Abwägung, soweit erforderlich, eine Entscheidung herbeizuführen.

Wird den Beschlussvorschlägen gefolgt, sind keine Änderungen der Planunterlagen notwendig und der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.

Die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes bedingt, dass entweder die im sog. Parallelverfahren angestoßene 19. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) im Vorfeld zur Wirksamkeit gebracht wird oder der Bebauungsplan von der höheren Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm) genehmigt wird.

Anschließend kann der Bebauungsplan erst in Kraft gesetzt werden.

Der Ortsgemeinderat Olzheim beschließt, den in der Abwägungstabelle dargelegten fachlichen Abwägungs- und Beschlussvorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung zu folgen. Die Abstimmung erfolgt zu den Inhalten der Abwägungstabelle im Gesamten.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“ (Sondergebiet Photovoltaik) unter Berücksichtigung der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen gem. § 10 BauGB (in der derzeit gültigen Fassung) als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen werden gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 Landesbauordnung RLP (in der derzeit gültigen Fassung) in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt und dem Bebauungsplan „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“ (Sondergebiet Photovoltaik) beigefügt.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt den Bebauungsplan „Auf Koppnig/Hinter Koppnig“ (Sondergebiet Photovoltaik) mit der Verwaltung in Kraft zu setzen.

TOP 3: Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen in der Ortsgemeinde Olzheim

Die Jagdgenossenschaft Olzheim hat beschlossen, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft künftig nicht mehr durch die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm durchgeführt werden soll. Ab 01.04.2026 erfolgt die Eigenverwaltung der Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft ist bereit, die Beiträge für den Ausbau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen auch künftig für alle Grundstücke im Geltungsbereich – alle im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Gemeinde Olzheim gelegenen Grundstücke, die durch Feld- oder Waldwege erschlossen sind – zu übernehmen.

Die Ortsgemeinde Olzheim beabsichtigt zur Deckung ihres Aufwandes für den Bau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen den Erlass einer aktuellen Abgabensatzung. Die bisherige Satzung vom 22.04.1997 ist hinsichtlich ihres Regelungsgehalts nicht mehr aktuell.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hat eine entsprechende Mustersatzung herausgegeben. Auf dieser Grundlage wurde verwaltungsseitig ein Satzungsentwurf für die Ortsgemeinde Olzheim erstellt. Danach wird bei der Ermittlung des Beitragssatzes die Entwicklung der Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten der letzten drei Jahre und die zu erwartende Kostenentwicklung für die kommenden drei Jahre berücksichtigt (Durchschnittssatz). Seitens der Ortsgemeinde wird ein jährlicher Durchschnittssatz in Höhe von 22,- EUR / ha angestrebt.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Beiträge nach den tatsächlichen Aufwendungen eines Kalenderjahres zu erheben. Dies führt aber in der Regel zu erheblichen Beitragsschwankungen.

Aus diesem Grunde haben bisher die beitragserhebenden Gemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Prüm den „Durchschnittsbeitrag“ gewählt.

Da erstmals ab dem Jahr 2026 nach der neuen Satzung Beiträge erhoben werden sollen, wird als Datum des Inkrafttretens der 01.01.2026 vorgeschlagen.

Der Ortsgemeinderat beschließt den Satzungsentwurf über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau und die Unterhaltung von Feld- und Waldwegen als Satzung.

TOP 4: Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Wirtschaftswegeunterhaltung"

Nach mehreren Besprechungen zwischen der Jagdgenossenschaft, der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm und dem Ortsbürgermeister soll eine Arbeitsgruppe "Wirtschaftswegeunterhaltung" gegründet werden.

Diese soll aus dem Jagdgenossenschaftsvorstand, dem Ortsbürgermeister und zwei Ortsgemeinderatsmitgliedern bestehen. Die Gesprächsniederschrift aus der Besprechung mit dem Jagdgenossenschaftsvorstand, dem Ortsbürgermeister, dem Ratsmitglied Tim Wilkins und Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus liegt dem Rat vor.

Diese Arbeitsgruppe wird sich vor der jährlichen Haushaltssitzung mind. einmal im Jahr in der Örtlichkeit treffen und die notwendigen Maßnahmen im Bereich Heckenschnitt, Wirtschaftswegeunterhaltung/-bau, Wegeseitengräben etc. besprechen, die dann dem Ortsgemeinderat vorgelegt und beschlossen werden. Entsprechend wird der jährliche Wegebeitrag festgesetzt.

Es wurde die Arbeitsgruppe wie folgt festgelegt:

Aus dem Ortsgemeinderat: Ortsbürgermeister Hoffmann, Tim Wilkins, Jürgen Huth

Aus dem Jagdgenossenschaftsvorstand: Paul Hinterscheid, Matthias Ganser, W, Jobelius

TOP 5: Bauangelegenheiten

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

- / -

TOP 6: Mitteilungen nach § 67 LBauO im Freistellungsverfahren

- / -

TOP 7: Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a.

Der für den Fußgängerüberweg oberhalb des Neubaugebietes „Am Linn“ verwendete Kies von ca. 3 to, der aus dem Restbestand des letztjährigen Wegebaues genommen wurde, wird in die Wegebaukasse entsprechend mit 85,86 € gebucht.

b.

Während des Kalenderjahres 2026 wird die Telekom in Olzheim weitere Telekommunikationsleitungen verlegen. Die ausführende Firma ist die OKAN Bau GmbH.

c.

Zur FFH-Kartierung werden in der Gemarkung Olzheim im Zeitraum vom 02.03.2026 bis zum 31.10.2026 Fahrzeuge mit auswärtigen Nummernschildern die Wirtschaftswege befahren. Hierzu wurde entsprechend eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

TOP 8: Anfragen von Ratsmitgliedern

Der 1. Beigeordnete Paul Hinterscheid fragte nach dem angekündigten TOP „Satzung zur Nutzung der Forst und Feldwege“.

Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass das Thema in einer der folgenden Sitzungen als TOP aufgenommen wird, vorher aber im Ortsgemeinderat und dem Jagdgenossenschaftsvorstand besprochen werden muss.

TOP 9: Einwohnerfragestunde

Es wurden Fragen zu den Themen „Wiederkehrende Beiträge für die Unterhaltung der Forst/Wirtschaftswege“ sowie zur „Satzung zur Nutzung der Forst/Wirtschaftswege“ gestellt. Alle Fragen wurden beantwortet.

Nichtöffentliche Sitzung

Beraten wurde über Grundstücks-, Finanz- und Personalangelegenheiten.