Die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheitsprüfung von Grabdenkmälern, gem. § 9 Abs. 2 der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG) 4.7 aus der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien steht wieder bevor. Alle Grabnutzungsberechtigten haben die Möglichkeit an dieser Prüfung teilzunehmen.
Der Termin findet am 15. Mai 2026 um 17.00 Uhr statt und wird von Lothar Lamberty durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Stadt/Gemeinde zur Grabdenkmalkontrolle verpflichtet ist und bei der sich daraus ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsordnung für Schadensansprüche Dritter alleine haftet.