Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 2/2023
Verbandsgemeinde Prüm
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Fleringen für das Jahr 2023 vom 06.01.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf —  587.620 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  584.320 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) —  3.300 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf —  5.000 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit —  0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  — -5.000 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel —  0 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf —  0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Umlage

Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 112.870,00 €

festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:

1. Ortsgemeinde Fleringen  — 38.380,00 €

2. Ortsgemeinde Wallersheim —  74.490,00 €

Fälligkeit: am Ende jeden Haushaltsjahres

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 —  6.333 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 —  4.613 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023  — 7.913 €

§ 6

Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt:

Tariflich Beschäftigte

8,50

Fleringen, den 06.01.2023
gez. Lamberty
(Verbandsvorsteher)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.01. bis einschließlich 24.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.