Die Verbandsversammlung hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 28.09.2010 (GVBl.S.272) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 587.620 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 584.320 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) — 3.300 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 5.000 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 0 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — -5.000 €
nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel — 0 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf — 0 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Die Umlage der Verbandsmitglieder wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 112.870,00 €
festgesetzt und ist wie folgt aufzubringen:
1. Ortsgemeinde Fleringen — 38.380,00 €
2. Ortsgemeinde Wallersheim — 74.490,00 €
Fälligkeit: am Ende jeden Haushaltsjahres
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2021 — 6.333 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2022 — 4.613 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2023 — 7.913 €
| Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt: | |
| Tariflich Beschäftigte | 8,50 |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.01. bis einschließlich 24.01.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.