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Prümer Rundschau
Ausgabe 2/2024
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung

Auf Grund des § 13 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft vom 17.10.2011 wurde für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

in der Einnahme auf  — 15.665 EUR

in der Ausgabe auf  — 15.665 EUR

festgesetzt.

§ 2

Eine Umlage von den Jagdgenossen nach § 3 (2) der Satzung wird nicht erhoben.

Bleialf, den 20.12.2023
gez. Heinz
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 15.01. bis 23.01.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.