über die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Photovoltaik - Freiflächenanlage Heckhuscheid“ der Ortsgemeinde Heckhuscheid im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Heckhuscheid hat in öffentlicher Sitzung am 21.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckhuscheid“ im 2-stufigen Regelverfahren beschlossen (Planaufstellungsbeschluss).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung der Planvorentwurfsunterlagen in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 27.04.2023. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben/E-Mail vom 20.03.2023 über die Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 27.04.2023 aufgefordert worden. Der Ortsgemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 02.11.2023 über die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren beraten und abgewogen. In der Sitzung am 02.11.2023 wurden die Planentwurfsunterlagen vom Rat gebilligt und die Durchführung der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Lage und Geltungsbereich:
Das ca. 15 ha große Plangebiet befindet sich nördlich bis nordöstlich der Ortslage Heckhuscheid und gliedert sich in zwei Teilflächen in der Gemarkung Heckhuscheid.
Die Teilfläche 1 umfasst das Flurstück Nr. 120 (teilweise) in der Flur 51 und die Teilfläche 2 das Flurstück Nr. 121 (vollständig) in der Flur 51.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
| Teilfläche 1: | Im Norden durch das Flurstück Nr. 120, Flur 51 |
|
| Im Osten durch das Flurstück Nr. 120, Flur 51 |
|
| Im Süden durch das Flurstück Nr. 120, Flur 51 |
|
| Im Westen durch das Flurstück Nr. 329, Flur 51 |
| Teilfläche 2: | Im Norden durch die Flurstücke Nr. 327 und 258, Flur 51 |
|
| Im Osten durch das Flurstück Nr. 258, Flur 51 |
|
| Im Süden durch die Flurstücke Nr. 325, 326 und 246, Flur 51 |
|
| Im Westen durch die Flurstücke Nr. 325, 327, Flur 51 |
Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung:
Ziel der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer fest aufgeständerten Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von insgesamt ca. 17,5 MWp zu schaffen.
Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Details der Planung ergeben sich aus den Planentwurfsunterlagen.
Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzfläche ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm mit der Darstellung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) gem. § 1 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) (Zuständigkeit des Verbandsgemeinderates) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (Photovoltaik) gem. § 11 Abs. 2 BauNVO (Zuständigkeit des Ortsgemeinderates Heckhuscheid).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckhuscheid“ erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren, also gleichzeitig mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm zur Ausweisung einer Sonderbaufläche (Photovoltaik) in der Ortsgemeinde Heckhuscheid.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Der vom Ortsgemeinderat Heckhuscheid in öffentlicher Sitzung am 02.11.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckhuscheid“ sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus den bereits erfolgten frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB (siehe Beschlussauszug vom 02.11.2023) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom
15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm unter
https://www.pruem.de/verbandsgemeinde-orte/bauleitplanung-raumordnung/
einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de eingestellt.
Folgende Unterlagen sind spätestens im o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm sowie in das zentrale Internetportal des Landes RLP eingestellt:
Zusätzlich zur Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet können die Entwurfsunterlagen (siehe oben) in Papierform im o. g. Zeitraum im Foyer (Eingangsbereich, EG) der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch außerhalb der o. g. Zeiten, mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Reuschen, Telefonnummer 06551/943-311,
E-Mail: anne.reuschen@vg-pruem.de zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckhuscheid“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
| • | Umweltbericht als Teil der Begründung mit Aussagen zur Inanspruchnahme von Grund und Boden, Beschreibung der umweltbezogenen Schutzgüter sowie Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter |
| o | Fläche: |
|
| - Projektwirkung: temporäre Inanspruchnahme von etwa 15 ha Freifläche, Umzäunung; |
|
| - Beeinträchtigung: zeitlich begrenzter Flächenverlust (30 Jahre). |
| o | Boden: |
|
| - Projektwirkung: Überdeckung und geringfügige Versiegelung von Boden, temporäre Inanspruchnahme durch Baustraßen, Entwicklung von extensivem Grünland; |
|
| - Beeinträchtigung: kleinflächiger Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, baubedingte Bodenverdichtung und -umlagerung, Reduzierung der Erosion. |
| o | Wasser: |
|
| - Projektwirkung: Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; |
|
| - Beeinträchtigung: ggf. Beeinträchtigung des Grundwassers durch Stoffeinträge bei Wartung und Reinigung. |
| o | Klima/Luft: |
|
| - Projektwirkung: Bodenüberdeckung, regenerative Energiegewinnung; |
|
| - Beeinträchtigung: geringfügige lokalklimatische Veränderungen. |
| o | Pflanzen: |
|
| - Projektwirkung: Erhalt/Entwicklung von extensivem Grünland; |
|
| - Beeinträchtigung: Verbesserung der Habitatfunktion. |
| o | Tiere: |
|
| - Projektwirkung: technische Überprägung, Bildung vertikaler Strukturen, Entwicklung von extensivem Grünland, Umzäunung; |
|
| - Beeinträchtigung: Lebensraumverluste, Zerschneidung von Wanderkorridoren, z.T. Verbesserung der Habitatfunktion für viele Arten durch Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität und Anlage von Extensivgrünland; mögliche Beeinträchtigungen während der Bauphase. |
| o | Biologische Vielfalt: |
|
| - Projektwirkung: Erhalt/Entwicklung von extensivem Grünland; |
|
| - Beeinträchtigung: Steigerung der Artenvielfalt. |
| o | Landschaft und Erholung: |
|
| - Projektwirkung: zusätzliche technische Überprägung der Landschaft; |
|
| - Beeinträchtigung: weitere technische Überprägung des Landschaftsbildes in einem bereits stark vorbelasteten Bereich. |
| o | Mensch und seine Gesundheit: |
|
| - Projektwirkung: baubedingte Emissionen (Staub, Lärm, Erschütterung), Reflexionen des Sonnenlichts; |
|
| - Beeinträchtigung: temporäre unerhebliche Belastung während der Bauphase im nahen Umfeld. |
| o | Kultur- und Sachgüter: |
|
| - Projektwirkung: /; |
|
| - Beeinträchtigung: mögliche Beeinträchtigung von Bodendenkmälern. |
| o | Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen; der Ausgleich erfolgt durch interne Ausgleichsmaßnahmen (M1: Entwicklung von extensivem Grünland, M2: Eingrünung der Anlage, M3: Entwicklung einer Brache, M4: Einbringen von Kleinstrukturen für Reptilien). |
| • | Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen für den Solarpark Heckhuscheid (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. 2023) |
| • | PV-Freiflächenanlage Heckhuscheid Standortvisualisierung (11.07.23) (Enviro-Plan 2023) |
| o | Belegungsfläche und Visualisierungspunkt / Sichtbarkeitsanalyse / Fotos Bestand/Planung |
| • | Biotoptypenkartierung |
| o | Karte 1: Biotoptypen - ökologische Bewertung |
| o | Karte 2: Biotoptypen - Bestand |
| o | Karte 3: Biotoptypen - Planung |
| • | Avifaunistische Untersuchung 2021 – zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Heckhuscheid – Ergebnisbericht (Büro Strix 2023) |
| o | Brutvogelerfassung / Horstkartierung /Ergebnisse / Bewertung / Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte / Zusammenfassung |
Die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren (siehe oben) werden mit dem beglaubigten Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates Heckhuscheid vom 02.11.2023, der die gesamten eingegangenen Stellungnahmen enthält, im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich ausgelegt:
| o | Stellungnahme des Forstamt Prüm vom 31.03.2023 mit allgemeinen Aussagen zu der Berücksichtigung von Waldabständen |
| o | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Trier vom 03.04.2023 mit Aussagen zu archäologischen Fundstellen |
| o | Stellungnahme des Landesamt für Geologie und Bergbau RLP vom 19.04.2023 mit Aussagen zu Bergbau / Altbergbau |
| o | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 24.04.2023 mit Aussagen zur Starkregenvorsorge |
| o | Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 27.04.2023 mit Aussagen zur Blendwirkung, zur Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Naturparks Nordeifel, zu gesetzlich geschützten Biotopen, zu angrenzenden Wald- und Gehölzbeständen, zur Biotoptypenkartierung, zur artenschutzrechtlichen Prüfung (Erfassung der Brutvogelfauna, Betroffenheit anderer Artengruppen), zu Sichtfeldanalysen und Visualisierungen, zur Pflege der Fläche, zu Wanderkorridoren, zur Einsaat, zur Endbindung der großflächigen Anlage in die umliegende Landschaft, zum Denkmalschutz sowie zum Wasserrecht |
| o | Stellungnahme Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Trier vom 27.04.2023 mit Aussagen zu landwirtschaftlichen Belangen |
| o | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 10.05.2023 mit Aussagen zur Blendgefahr |