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Prümer Rundschau
Ausgabe 2/2026
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung

der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 22.03.2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bleialf und am Sonntag, dem 12.04.2026, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Bleialf, statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 13.02.2026, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Bleialf, den 05.01.2026
Edith Baur
Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde Bleialf
als Wahlleiterin