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Prümer Rundschau
Ausgabe 20/2025
Aus den Gemeinden
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Ergebnisse aus der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Schwirzheim vom 19.03.2025

1. Genehmigung der Niederschrift zu der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2025

Gegen die Niederschrift vom 05.02.2025 wurden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

2. 6. Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028

Da die Stromlieferverträge für die Teilnehmer der letzten Bündelausschreibung (Nr. 5) am 31.12.2025 enden, erfolgt nunmehr die 6. BA Strom für die Lieferjahre 2026 bis 2028. Die operative Umsetzung erfolgt nunmehr durch die Kommunalberatung RP GmbH mit dem bekannten Partnerunternehmen switch.on GmbH.

1.

Der Rat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Der Rat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Gemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen.

4.

Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich

anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Gemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Ökostrom ohne Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung

Die Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, bei Bündelausschreibungen die Teilnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zu erklären.

3. Bauangelegenheiten

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

Nachträglich: Umbau/Anbau Wohngebäude in Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, Gemarkung Schwirzheim, Flur 12, Flurstück-Nr. 14/1

Das Einvernehmen wurde erteilt.

4. Grundstücksangelegenheiten

Die Ortsgemeinde hat die Möglichkeit, das Grundstück Flur 6 Nr. 36/3 zu erwerben.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Ankauf des Grundstückes.

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

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Info zum Termin Jugendraumnutzung am 24.03.2025 um 18:30 Uhr mit Ina Morbach und Sabrina Heydmann (Mobile Jugendarbeit VG Prüm)

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Der Termin Forsteinrichtung findet am 07.05.2025, 20:30 Uhr, statt

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Im Zuge der Abschlussarbeiten KNE werden kleinere Straßenschäden (Teermaßnahmen) innerhalb der Ortsgemeinde mit beauftragt und ausgebessert

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„Ammelsbüsch“: Der Nutzungsvertrag Funkstation wird entsprechend der Vorlage erweitert

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Mitmachbeutel Westenergie: Die Übergabe an die Kita Schwirzheim erfolgt am 24.04.2025

6. Anfragen von Ratsmitgliedern

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7. Einwohnerfragestunde

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Nichtöffentliche Sitzung

Beraten wurde unter anderem über Personalangelegenheiten.