Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 20/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widmungsverfügung

Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Winterspelt vom 11.03.2025 wird nach­folgend aufgeführte Wegeparzelle gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung als Gemeinde­straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Gemarkung Winterspelt

Auf dem Steinchen

Flur 16, Flurstück Nr. 38/15

Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienst­stunden in Zimmer 312 der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Die Widmung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

54595 Prüm, 06.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Prüm
(Siegel)
gez. Aloysius Söhngen
Bürgermeister