Aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates Winterspelt vom 11.03.2025 wird nachfolgend aufgeführte Wegeparzelle gemäß § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Gemarkung Winterspelt
Auf dem Steinchen
Flur 16, Flurstück Nr. 38/15
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden in Zimmer 312 der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Die Widmung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.