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Prümer Rundschau
Ausgabe 20/2025
Aus den Gemeinden
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Haushaltssatzung der Stadt Prüm für das Jahr 2025 vom 07.05.2025

Der Stadtrat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf

Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:

Der Gästebeitrag wird festgesetzt auf

je Person und Übernachtungsgast

Alle übrigen Gebühren und Beiträge werden nach den jeweils bestehenden Satzungen erhoben.

§ 6 Eigenkapital

§ 7 Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt:

Tariflich Beschäftigte

13,68

Prüm, den 07.05.2025
gez. Dr. Johannes Reuschen
(Stadtbürgermeister)
Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 19.05. bis 27.05.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.