Der Stadtrat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 13.266.050 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 14.932.720 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -1.666.670 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -1.290.470 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 225.550 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 781.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -555.450 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.845.920 € |
| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel | -1.684.370 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf | 555.450 € |
Kredite zur Liquiditätssicherung (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse) werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A | 220 v.H |
| - Grundsteuer B | 410 v.H |
| - Gewerbesteuer | 395 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| - für den ersten Hund | 52,00 € |
| - für den zweiten Hund | 77,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 103,00 € |
| für "Gefährliche Hunde" nach § 1 Landeshundegesetz (LHundG) vom 22.12.2004 | |
| - für den ersten Hund | 500,00 € |
| - für jeden weiteren Hund | 500,00 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt:
| Der Gästebeitrag wird festgesetzt auf | 0,60 € |
| je Person und Übernachtungsgast | |
Alle übrigen Gebühren und Beiträge werden nach den jeweils bestehenden Satzungen erhoben.
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum | 31.12.2023 | 28.232.509 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2024 | 25.804.229 € |
| voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2025 | 24.137.559 € |
Die Gesamtzahl der Planstellen wird wie folgt festgesetzt:
Tariflich Beschäftigte | 13,68 |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 19.05. bis 27.05.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.