Titel Logo
Prümer Rundschau
Ausgabe 20/2026
Verbandsgemeinde Prüm
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Prüm für das Jahr 2026 vom 05.05.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

15.478.620 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.220.980 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)

-742.360 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

103.970 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

291.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.298.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-2.007.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

1.903.030 €

nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel

+ 55.770 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf 2.007.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf 0 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Verbandsgemeindewerk) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

a)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

zinslose Kredite

0 €

 

verzinsliche Kredite

0 €

b)

Kredite zur Liquiditätssicherung

0 €

c)

Verpflichtungsermächtigungen

0 €

§ 6 Gebühren und Beiträge für Sondervermögen

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt (Verbandsgemeindewerk):

1.

Schmutzwassergebühren nach Schmutzwassermengen einschl. Abwasserabgabe

4,00 €/cbm

2.

Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser nach der gewichteten Abflussfläche

0,41 €/qm

3.

Gebühren für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen, soweit keine Gebühren nach der Schmutzwassermenge erhoben werden:

 

 

Fäkalschlammabfuhr, -reinigung und -beseitigung

52,00 €/cbm

4.

Abwasserabgabe für Kleineinleiter

17,90 €/Einwohner

5.

Kostenanteile der Gemeinden für die Entwässerung gemeindlicher Verkehrsflächen:

 

a)

Investitionskostenanteile

25,19 €/qm

b)

Vorausleistung laufende Kostenanteile

0,61 €/qm

§ 7 Umlagen

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl.S.415) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden sowie der Stadt Prüm eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 31,0 v.H.

Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wird eine Sonderumlage in Höhe der Jagdpachteinnahmen in der Zeit vom 01.10.2024 - 30.09.2025 erhoben.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 3,0 v.H.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024 34.538.351 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 32.900.031 €

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 32.157.671 €

§ 9 Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen ist in der Anlage Stellenplan wie folgt festgesetzt:

1.

Verbandsgemeinde Prüm (Beschäftigte und Beamte)

97,17

2.

Verbandsgemeindewerk Prüm (Beschäftigte und Beamte)

16,00

 

Summe

113,17

Verbandsgemeinde Prüm, den 05.05.2026
gez. Dr. Johannes Reuschen
(Bürgermeister)
 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme und Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 18.05. bis 27.05.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.