Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.478.620 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.220.980 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -742.360 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 103.970 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 291.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.298.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Investitionstätigkeit auf | -2.007.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.903.030 € |
| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel | + 55.770 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
- verzinste Kredite auf 2.007.000 €
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 0 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Verbandsgemeindewerk) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| a) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
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| zinslose Kredite | 0 € |
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| verzinsliche Kredite | 0 € |
| b) | Kredite zur Liquiditätssicherung | 0 € |
| c) | Verpflichtungsermächtigungen | 0 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt (Verbandsgemeindewerk):
| 1. | Schmutzwassergebühren nach Schmutzwassermengen einschl. Abwasserabgabe | 4,00 €/cbm |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser nach der gewichteten Abflussfläche | 0,41 €/qm |
| 3. | Gebühren für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen, soweit keine Gebühren nach der Schmutzwassermenge erhoben werden: |
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| Fäkalschlammabfuhr, -reinigung und -beseitigung | 52,00 €/cbm |
| 4. | Abwasserabgabe für Kleineinleiter | 17,90 €/Einwohner |
| 5. | Kostenanteile der Gemeinden für die Entwässerung gemeindlicher Verkehrsflächen: |
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| a) | Investitionskostenanteile | 25,19 €/qm |
| b) | Vorausleistung laufende Kostenanteile | 0,61 €/qm |
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl.S.415) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden sowie der Stadt Prüm eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 31,0 v.H.
Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wird eine Sonderumlage in Höhe der Jagdpachteinnahmen in der Zeit vom 01.10.2024 - 30.09.2025 erhoben.
Der Umlagesatz wird festgesetzt auf 3,0 v.H.
Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2024 34.538.351 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 32.900.031 €
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2026 32.157.671 €
Die Gesamtzahl der Planstellen ist in der Anlage Stellenplan wie folgt festgesetzt:
| 1. | Verbandsgemeinde Prüm (Beschäftigte und Beamte) | 97,17 |
| 2. | Verbandsgemeindewerk Prüm (Beschäftigte und Beamte) | 16,00 |
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| Summe | 113,17 |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme und Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 18.05. bis 27.05.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 211 öffentlich aus.