Im März wurde im Gemeindewald Wallersheim Distrikt „Im Eichholz“ (Nähe Weißenseifen) eine illegale Feuerstelle (vermutlich Lagerfeuer) im Wald bei Holzrückearbeiten entdeckt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, im Wald Feuer zu entzünden und zu unterhalten (Ausnahme: Der Waldeigentümer).
Da es sich bei der Feuerstelle im Wallersheimer Gemeindewald um eine illegale Feuerstelle handelt, bedeutet dies, dass diese Handlung ein Verstoß nach § 24 des Landeswaldgesetzes RLP ist, der mit einer Geldbuße bis zu 20.000 € belegt werden kann.