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Prümer Rundschau
Ausgabe 21/2025
Verbandsgemeinde Prüm
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Prüm für das Jahr 2025 vom 19.05.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

- verzinste Kredite auf

4.500.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

0 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Verbandsgemeindewerk) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

§ 6 Gebühren und Beiträge für Sondervermögen

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz

vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt (Verbandsgemeindewerk):

§ 7 Umlagen

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl.S.415) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden sowie der Stadt Prüm eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf

29,0 v.H.

Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wird

eine Sonderumlage in Höhe der Jagdpachteinnahmen

in der Zeit vom 01.10.2023 - 30.09.2024 erhoben.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf

3,0 v.H.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024

voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025

§ 9 Stellenplan

Die Gesamtzahl der Planstellen ist in der Anlage Stellenplan wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Prüm, den 19.05.2025
gez. Aloysius Söhngen
(Bürgermeister)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Kenntnisnahme und Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom 26.05. bis 04.06.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.