Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.S.153) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.287.090 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.925.410 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) | -1.638.320 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -855.080 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.771.570 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 8.480.600 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -4.709.030 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 5.564.110 € |
| nachrichtlich: Veränderung der Finanzmittel | - 1.131.110 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - verzinste Kredite auf | 4.500.000 € |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 0 € |
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Verbandsgemeindewerk) mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| a) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
|
| zinslose Kredite | 9.060.000 € |
|
| verzinsliche Kredite | 3.000.000 € |
| b) | Kredite zur Liquiditätssicherung | 0 € |
| c) | Verpflichtungsermächtigungen | 0 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz
vom 20.06.1995 (GVBl.S.175) werden festgesetzt (Verbandsgemeindewerk):
| 1. | Schmutzwassergebühren nach Schmutzwassermengen einschl. Abwasserabgabe | 4,00 €/cbm |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag Oberflächenwasser nach der gewichteten Abflussfläche | 0,40 €/qm |
| 3. | Gebühren für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen, soweit keine Gebühren nach der Schmutzwassermenge erhoben werden: |
|
|
| Fäkalschlammabfuhr, -reinigung und -beseitigung | 52,00 €/cbm |
| 4. | Abwasserabgabe für Kleineinleiter | 17,90 € / Einwohner |
| 5. | Kostenanteile der Gemeinden für die Entwässerung gemeindlicher Verkehrsflächen: | |
| a) | Investitionskostenanteile | 25,19 €/qm |
| b) | Vorausleistung laufende Kostenanteile | 0,60 €/qm |
Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30.11.1999 (GVBl.S.415) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden sowie der Stadt Prüm eine Verbandsgemeindeumlage.
| Der Umlagesatz wird festgesetzt auf | 29,0 v.H. |
Für die Verwaltung der Jagdgenossenschaften wird
eine Sonderumlage in Höhe der Jagdpachteinnahmen
in der Zeit vom 01.10.2023 - 30.09.2024 erhoben.
| Der Umlagesatz wird festgesetzt auf | 3,0 v.H. |
| Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023 | 32.828.299 € |
| voraussichtlicher Stand zum 31.12.2024 | 33.675.659 € |
| voraussichtlicher Stand zum 31.12.2025 | 32.037.339 € |
Die Gesamtzahl der Planstellen ist in der Anlage Stellenplan wie folgt festgesetzt:
| 1. | Verbandsgemeinde Prüm (Beschäftigte und Beamte) | 91,60 |
| 2. | Verbandsgemeindewerk Prüm (Beschäftigte und Beamte) | 16,00 |
|
|
| Summe 107,60 |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme und Genehmigung der Aufsichtsbehörde nach § 97 GemO ist erfolgt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
vom 26.05. bis 04.06.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstr. 54, Zimmer 209 öffentlich aus.