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Prümer Rundschau
Ausgabe 21/2025
Aus den Gemeinden
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Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung einer Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Büdesheim im Bereich des südöstlichen Ortsrandes

Der Ortsgemeinderat Büdesheim hat in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich des südöstlichen Ortsrandes zur Ergänzung der bestehenden Satzung über die Abgrenzung und Abrundung der im Zusammenhang bebauten Ortslage vom 04.08.1997 gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 34 Abs. 4 S. 2 BauGB (Planaufstellungsbeschluss) sowie die Veröffentlichung der Planunterlagen gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Alt. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Lage und Geltungsbereich des Plangebiets:

Die durch die Satzung einzubeziehende Fläche liegt am südöstlichen Ortsrand.

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flurstücke 107 tlw., 108 tlw. sowie 152 tlw. der Flur 13, Gemarkung Büdesheim.

Die Lage des Plangebiets und der Geltungsbereich der Satzung sind aus den nachfolgenden, unmaßstäblichen Kartenunterlagen ersichtlich.

Ziel und Zweck der Planung:

Die Ortsgemeinde Büdesheim beabsichtigt die Anlage einer Naturspielwiese für den gemeindlichen Kindergarten.

Details ergeben sich aus den Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Büdesheim im Bereich des südöstlichen Ortsrandes gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

Die vom Ortsgemeinderat Büdesheim in seiner Sitzung am 10.04.2025 gebilligten und zur Veröffentlichung im Internet bestimmten Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Büdesheim im Bereich des südöstlichen Ortsrandes (Satzung mit Begründung und Planzeichnung) und der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sind in der Zeit vom

24.05.2025 bis einschließlich 25.06.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Prüm

unter www.pruem.de/bauleitplanung einsehbar. Gleichzeitig wird die Planung in das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz

unter www.geoportal.rlp.de eingestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zur Planung während der Dauer der o. g. Veröffentlichungsfrist von jedermann abgegeben werden können.

Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an

bauleitplanung@vg-pruem.de übermittelt werden (vgl. § 3 Abs. 2 BauGB).

Bei Bedarf können Stellungnahmen zur Planung auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm, Zimmer 311 abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die der Ergänzungssatzung der Ortsgemeinde Büdesheim im Bereich des südöstlichen Ortsrandes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und der Landesdatenschutzverordnung Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Büdesheim, 15.05.2025
gez.
Walter Post, Ortsbürgermeister